Islamische Religionsgemeinschaften

Warum werden muslimische Religionsgemeinschaften nicht ‚anerkannt‘?

Die Grünen-Spitze äußerte vor kurzem Bedenken bezüglich der Vergabe der Körperschaftsstatus an islamische Religionsgemeinschaften. Die CDU-Politikerin kritisierte die Vorbehalte. Warum ist eine Einigung so schwer? Die Juristin Funda Yol-Gedikli hat die Antworten.

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2016
Gesetze und Richterhammer © by Tim Reckmann auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ
Nicht nur die großen christlichen Kirchen, sondern auch viele kleine Religionsgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Beispiel können hierfür die jüdischen Synagogengemeinden, die Zeugen Jehovas und die Ahmadiyya genannt werden. Juristisch gesehen liegt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vor, wenn der „Körper“ aus einzelnen natürlichen oder juristischen Personen besteht und diese mitgliedschaftlich organisiert (sog. personelles Substrat) sind. Das Bestehen der Körperschaft ist jedoch vom Mitgliederwechsel unabhängig.

Vorteile einer Körperschaft

Mit dem Körperschaftstatus ist eine Reihe von Rechten verbunden, die diesen Status auch für islamische Religionsgemeinschaften attraktiv macht. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann man partiell hoheitlich tätig sein und Steuern erheben. Die Begründung von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (Dienstherrenfähigkeit), Steuerbefreiungen, Vergünstigungen im Gebührenrecht, Schutzvorschriften im Strafrecht und Sonderregelungen im Arbeits- und Sozialrecht gehören ebenfalls zu den Privilegien.

Gleichwohl führt dieser Status nicht dazu, dass die Religionsgemeinschaften Teil des Staates sind; eine Staatskirche besteht nach Art. 137 Abs. 1 WRV ausdrücklich nicht. Dass die Kirchen bzw. anderen Religionsgemeinschaften, die die Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt bekommen haben, nicht Teil des Staates sind ergibt sich auch daraus, dass diese vollumfänglich grundrechtsfähig sind, sich also auf ihre Grundrechte berufen können und nicht grundrechtsgebunden sind.

Vorteile, die insbesondere die islamischen Religionsgemeinschaften genießen könnten, wären z. B. in sämtlichen Bereichen der Anstaltsseelsorge. Dort könnten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, um eine ordentliche Seelsorge für Muslime zu gewährleisten. Es könnten eigene konfessionelle Friedhöfe betrieben und damit die Umsetzung der islamischen Bestattungsvorschriften ermöglicht werden. Gleichzeitig könnten Ansprüche beim Bau von religiösen Einrichtungen in Wohngebieten geltend gemacht werden.

Voraussetzung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die rechtliche Grundlage zur Zuerkennung des Körperschaftstatus ergibt sich aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV. Laut diesem Paragraphenbleiben die Religionsgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Dies betraf die christlichen Kirchen, die sog. altkorporierten Körperschaften. Für weitere Religionsgemeinschaften gilt der Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV:

„Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.“

Geschriebene Voraussetzungen: Religionsgemeinschaft und Gewähr der Dauer

Eine Religionsgemeinschaft ist – vereinfacht formuliert – eine Vereinigung von mehreren Personen, die durch einen gemeinsamen Glauben innerlich verbunden sind. Die Frage, ob Dachverbände Religionsgemeinschaften sein könnten, ist spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2005 überholt, wenn auch vorher streitig gewesen. Demnach kann auch ein Dachverband eine Religionsgemeinschaft sein, wenn die Vereinigung auf der untersten Ebene auf natürliche Personen aufbaut. Auch gilt das Erfordernis der umfassenden Glaubensverwirklichung auf der Dachverbandsebene.

Neben dem Antrag auf Zuerkennung des Status müssen die Religionsgemeinschaften durch Verfassung und Zahl der Mitglieder die Gewähr der Dauer bilden. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine Gemeinschaft diesen Status anerkannt bekommt die nur kurzzeitig besteht. Es soll in diesem Punkt geprüft werden, ob eine vielgestaltige Alternsstruktur vorliegt, so dass nicht von einem Untergang der Religionsgemeinschaft in der nächsten Generation ausgegangen werden kann. Der gemeinsame Zweck der Verbundenheit soll also dauerhaft gelten und nicht nur temporär.

Grundlage für diese Einschätzung sind der gegenwärtige Mitgliederbestand der Religionsgemeinschaft und ihre Verfassung im Übrigen, so dass neben dem Kriterium der Mitgliederzahl der tatsächliche Gesamtzustand der Gemeinschaft zu würdigen ist (vgl. BVerfGE 102, 370, 384). Die dafür in der Staatspraxis herangezogenen Indizien (etwa eine Mindestbestandszeit) seien hilfreich, dürften aber nicht schematisch angewendet werden und die Gesamtbetrachtung nicht stören.

Ungeschriebene Voraussetzung: Rechtstreue

Nach dem Bundesverfassungsgericht treten neben den geschriebenen Voraussetzungen noch weitere Kriterien für die Zuerkennung des Status hinzu. Auch wenn die Körperschaften mit der Statuszuerkennung nicht Teil des Staates werden, kann ihnen eine gewissen Staatsnähe nicht abgesprochen werden. Der Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV wird um das ungeschrieben Erfordernis der Rechtsstreue ergänzt. Wie ausgeprägt dieses Erfordernis der Rechtsstreue sein muss, wird kontrovers diskutiert. Letztlich muss eine Abwägung zwischen den Prinzipien der absoluten Staatstreue und dem Interesse der Religionsgemeinschaft an Selbstbestimmung getroffen werden.

CDU-Politikerin Serap Güler kritisierte die Vorbehalte der Grünen.

Jede Religionsgemeinschaft kann sich wie Jedermann auf ihre Grundrechte berufen. Zentrale Bedeutung hat hier der durch die Religions- und Glaubensfreiheit gewährte Schutz. Es ist daher einer weiten Ansicht zu folgen, die die Rechtstreue darin erschöpft sieht, dass die Religionsgemeinschaft die Gewähr dafür bietet, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Verfassungsprinzipien, Grundrechte Dritter und die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts der Verfassung nicht gefährdet.

Islamische Religionsgemeinschaften und ihr Dilemma

Keine islamische Religionsgemeinschaft hat bis zum heutigen Tage die Körperschaftsrechte zuerkannt bekommen. Islamische Religionsgemeinschaften haben sich schon in den 1970er- und 1980er Jahren (damals als einzelne Moscheegemeinden, später als größere Verbände) um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bemüht. Die Verleihung der Körperschaftsrechte fällt unter die Zuständigkeit der Länder, meistens ist der Antrag an das jeweilige Kultusministerium zu richten. Einige dieser Anträge wurden abschlägig beschieden oder die Anträge wurden nicht weiter verfolgt.

Auch heute noch wird den islamischen Religionsgemeinschaften die Eigenschaft als „Religionsgemeinschaft“ nicht „anerkannt“. Einer „Anerkennung“ der Religionsgemeinschaft bedarf es nach staatsverfassungsrechtlichem Verständnis nicht. Eine Religionsgemeinschaft hängt nicht – wie der Status der Körperschaft – von einer Zuerkennung ab, sondern eine Religionsgemeinschaft liegt bereits mit „Gründung“ bzw. mit dem Vorliegen der Voraussetzung „eine Vereinigung von mehreren Personen, die durch einen gemeinsamen Glauben innerlich verbunden sind“ vor. Trotz dessen wird den islamischen Religionsgemeinschaften die Eigenschaft als Religionsgemeinschaft abgesprochen. Stattdessen werden Statusgutachten zur Feststellung der Religionsgemeinschaftseigenschaft angefertigt.

Ein weiteres „islamisches Problem“ ist die Anzahl der Mitglieder. Den Muslimen ist die Mitgliedschaft in einer Moschee – die Moscheegemeinden sind zumeist als eingetragene Vereine organisiert – nicht üblich. Der Islam kennt an sich keine besonderen Strukturen und Organisationsformen, sondern vielmehr nur die alle Muslime umfassende islamische Gemeinschaft „umma“, die alle Muslime im gemeinsamen Bekenntnis und der Ausübung der religiösen Pflichten eint.

Falls überhaupt eine Mitgliedschaft in einer Moschee vorhanden ist, dann gilt dies grade. nur für eine Person in der Familie. Die restlichen Familienmitglieder sind offiziell nicht Mitglieder des Moscheevereins. Aus diesem Grunde fallen die aktuellen Mitgliederzahlen und die Zahlen sog. Freitagsgebetsbesucher drastisch auseinander. Bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dürfte solch ein Auseinanderfallen – nach jetzigem aktuellen staatsreligionsverfassungsrechtlichem Verständnis- nicht erfolgen. Es muss offensichtlich bzw. in irgendeinem Register oder Mitgliederverzeichnis ersichtlich sein, wer Mitglied ist oder nicht.

Es muss nämlich ausgeschlossen werden, „daß die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Hoheitsrechte gegenüber Nichtmitgliedern ausübt.“ Dies könnte bei der Antragstellung der islamischen Religionsgemeinschaften ein Problem darstellen. Islamische Religionsgemeinschaften sind dazu übergegangen Registerverzeichnisse anfertigen zu lassen, so dass sich dieses „Problem“ auch beheben lässt. Eine Mindestanzahl der Mitglieder der Religionsgemeinschaft – früher wurde vertreten, dass die Religionsgemeinschaft ein Tausendstel der Einwohner des Bundeslandes ausmachen mussten – ist nicht erforderlich.

Fazit

Die Nichtanerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften in den jeweiligen Ländern ist wie gesehen eher politischer Natur, als wirklich rechtlich problematisch. Durch die Aberkennung der Eigenschaft als Religionsgemeinschaft werden den islamischen Religionsgemeinschaften wichtige Rechte und Privilegien abgesprochen. Die Anerkennung einer islamischen Religionsgemeinschaft hätte nicht nur für die betreffenden islamischen Religionsgemeinschaften Vorteile, sondern auch für das Land. Es wäre ein deutliches Zeichen gegen Fremden – und Islamfeindlichkeit. Darüber hinaus würde dies eine bisher unvergleichliche Chance darstellen, denn durch diesen Akt könnte die Identifizierung mit dem Staat durch die Muslime erfolgen.

Leserkommentare

SoWas sagt:
Ich wollte schon anerkennend nicken, als ich den Artikel las. Stutzig wurde ich jedoch, als ich die Ausführungen zur Rechtstreue genauer bemerkte. Hier umgeht die Autorin elegant ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Element. Eine einfache Abwägung zwischen Staatstreue und Selbstbestimmungsrecht reicht hier nicht aus. Der richtige Hinweis, dass die Anerkennung auch ggf. Auswirkungen auf Nichtmuslime nach sich zieht bedingt zwingend die Rechtstreue, hier weniger die klassische Rechtstreue, als eher die freiheitliche demokratische Grundordnung. und gerade hier fehlt es doch einigen Gemeinschaften. Beispiel: MG wird nach wie vor vom Verfassungsschutz beobachtet, so wird aktuell nur der Versuch bestätigt, dass MG versucht, sich aus den islamistischen Bezügen in/zu der Türkei zu lösen. Dies bedeutet aber auch, dass ich dem Fazit der Autorin nicht folgen kann. Es ist gerade kein Zeichen von Fremdenfeindlichkeit, wenn die Anerkennung noch nicht erfolgte, sondern Ausdruck der Gesellschaft, welche Anforderungen sie stellt. Der Weg ist umgekehrt, erst wenn die jeweilige islamische Religionsgemeinschaft mit beiden Füssen auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, erst dann kann darüber nachgedacht werden und nicht umgekehrt-
11.01.16
8:45
Markus sagt:
Solange die muslimischen Verbände sich schützend vor Islamisten stellen (nämlich jedes Mal, wenn eine Moschee durchsucht wird oder ein Moscheeverein überwacht werden soll), kann man sie wohl kaum erwarten, dass diese als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Abgesehen davon sind Verbände noch längst keine Religionsgemeinschaften. Bestenfalls sind sie ein loser Zusammenschluss.
11.01.16
10:45
Denise sagt:
@Markus Immer wenn ein vermeintlicher Islamist eine Moschee besucht, soll diese sofort überwacht werden? Obwohl man weiß, dass die Moschee gegen Gewalt ist? Sorry aber, das wird keiner nachvollziehen können! "Schützend vor Islamisten stellen"? Nur weil man sich gegen irgendwelche Vorwürfe wehrt? Was für ein Irrsinn..
11.01.16
11:46
David Gottfried sagt:
Seit Jahrzehnten wird diese Debatte (-->,,Warum werden muslimische Religionsgemeinschaften nicht ‚anerkannt‘?") in Deutschland geführt. Ich hatte eine kleine Hoffnung als vom Ex-Bundespräsidenten die Aussage zu hören war ,,der Islam gehört zu Deutschland", dass endlich Bewegung und eine zufriedenstellende Lösungen für alle isl. Religionsgemeinschaften (IG) kommen werde. Deutschland, genauer genommen die führenden CHRIST-SOZIALE-UNION (was immer letztendlich an ihr "christlich" und "sozial" eigtl. sein soll) und die CHRIST-Dem.Union WOLLEN offensichtlich die Anerkennung der IG als Körperschaft des öffentlichen Rechts - politisch und kulturell - nicht ernsthaft verwirklichen. Obwohl die Zeit längst dazu reif dazu wäre, zumal alle großen Dachverbände müde geoworden sind ewig das gleiche, immer wieder und wieder zu betonen, das allesamt in Ihrer Statuten wie auch in ihren Statements zu allen aktuellen politischen Geschehnissen in Vergangenheit und Gegenwart klar von allen Menschen verachteten und fundamentalistischen Ideologien Abstand genommen haben und sich klar zur Rechtstaatlichkeit wie auch Demokratie bekennen (allein der Umstand, dass diese Verbände als e.V. agieren können setzt ja schon eben dies voraus). Für die Mehrheit der Muslime ist der Umstand unerträglich geworden in einer Gesellschaft zu leben, die mit einer beschämenden Doppelmoral Politik gegenüber den Muslimen betreibt. Ich kann alleine aus meinem Umfeld 100e Bekannte aufzählen, die in ihrem Lebenswandel durch und durch überzeugte Deutsche, Europäer und eben Muslime sind (ob "Taufschein-Muslime od. liberal eingestellte oder eben einfach ganz fromme Muslime sind --> ist es ein "Verbrechen" wenn ich meine Religion ernst nehme und gleichzeitig der Überzeugung anhänge, dass ich wie viele andere Menschen in Freiheit sich für eine Weltreligion entscheiden und diese einfach in Frieden leben wollen - GEMEINSAM - in Gemeinschaft mit Andersgläubigen oder eben Nichtgläubigen?) Diese ganze, unselige Debatte zeigt einmal mehr wie groß die Skepsis der Deutschen (genauer gesagt der Politiker) ist, den Muslimen von vornhinein mit großem Misstrauen zu begegnen. Was haben wir noch für eine Bringschuld zu leisten, was sollen noch diese Verbände tun, wie oft soll ich mich noch von schrecklichen Ereignissen distanzieren, die ich bzw. wir selbst nicht verschuldet haben oder gar damit in irgendeiner Form zu tun haben, ....? Wann werde ich endlich in meiner Persönlichkeit, Würde und Spiritualität so akzeptiert wie jeder andere Deutsche auch, der einer christlichen Rel.Gem. angehört. Parallelgesellschaften entstehen gerade dort wo man selbst nicht erwünscht oder willkommen geheißen wird und von der Politik seit Jahrzehnten eine fatale und falsche Integrationspolitik betrieben wird - gerade gegenüber der muslim. Minderheit. Die Medien - als Stimmungs-u.Meinungsmacher in der öffentlichen Wahrnehmung - sind nicht minder Schuld an den allg. Klischees, die in den Köpfen der Menschen herumgeistern. Ein Gespenst geht herum in Deutschland. Ein Gespenst, dass Muslimen/Innen grundsätzlich nicht zu trauen ist (egal wir oft sie auch betonen wollen, dass sie zu Deutschland gehören, Demokratie, Verfassung, etc. respektieren, danach leben, ihr ganzes Leben in diesem und für dieses Land "schuften"), ein Gespenst, dass hinter jeder verschleierten Frau oder bärtigem Muslim ein potentieller Terrorist stecke. WANN ENDLICH REDUZIERT MICH DIE ÖFFENTLICHKEIT BZW. DER EINZELNE - NICHT !! - AUF MEINE RELIGION?? Ich sehe, leider, für die Zukunft der Muslime in diesem Land kein gutes Ende und die Gesamtsituation verschlimmert sich - mit jedem schrecklichen Terrorereignis weltweit - zu Ungunsten der Muslime. Ich möchte dann nicht wissen, welche Minderheit(en) immerzu als Sündenböcke herhalten müssen, um von den eigenen Fehlentscheidungen (auf EU-Ebene wie auch nationaler) und Fehlentwicklungen in der Politik und Wirtschaft abzulenken. Wenn die (wirtschaftliche) Not "der" Deutschen einmal gravierend werden (z.B. griechen-ähnliche polit. Zustände herrschen sollten), dann wird sich zeigen, ob die Deutschen in Scharen der AfD od. ä. Parteien auf den Leim gehen werden. Menschenfänger werden hoffentlich nicht die deutsche Geschichte wiederholen!
12.01.16
13:11
Husayn Hauser sagt:
Danke an David Gottfried zu seiner treffenden Ansicht, was zugleich eine gute Antwort für den ersten Kommentar darstellt.
14.01.16
11:52
Wahaj sagt:
"Keine islamische Religionsgemeinschaft hat bis zum heutigen Tage die Körperschaftsrechte zuerkannt bekommen" WIE BITTE???? Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland ist seit 2013 in Hessen, in Hamburg und bald auch in Baden Würtemberg als Körperschaft des öffentlichen Recht anerkannt. Zweitverleihungsanträge sind in anderen Bundesländern schon gestellt. Komisch, dass die Verfasserin, diese Tatsache, die auch allseits bekannt ist, ignoriert. Interessant ist hierbei die Fragestellung, weshalb die AMJ den KdöR-Status erhalten hat. Gibt es einen Unterscheidungsmerkmal, der entscheidend ist? An welchen Stellen müssen die muslimischen Gemeinden arbeiten um den Status zu erlangen? Diese Fragen könnte man ganz klar und deutlich anhand dem Beispiel der AMJ herausarbeiten. Es wäre schön gewesen, wenn die Verfasserin -eine Expertin, die dazu sicherlich auch imstande ist- diesen Ansatz in ihrem Artikel erwähnt hätte.
17.01.16
2:26
SoWas sagt:
@David Gottfried / Husayn Hauser: Tja, schon wieder passiert. Eine Kritik an einer islamischen Organisation führt dazu, dass diese Kritik persönlich genommen wird. Fragen Sie mich doch mal zu meiner Meinung von "christlichen" Organisationen. Z.B. Zeuge Jehovas, Scientologen (u.s.w.), diese Organisationen wurden aber im Ausgangsartikel nicht erwähnt bzw. sind nicht Bestandteil des Artikels. Sie fragen wie lange:? Nun ein erster Schritt wäre vielleicht mal darin, dass einige Moscheen sich nicht von autoritären Systemen bezahlen lassen. Ein weiterer Schritt wäre vielleicht mal darin, dass die Ausbildung einiger Imame nicht im Ausland durchgeführt wird. Ein weiterer Schritt wäre vielleicht mal darin, dass nicht gerade jeder dahergelaufene Hassprediger seine Bühne bekommt. und was hat dies mit den IG zu tun? Organisation, Umsetzung, Durchführung u.s.w. Es sollte doch eigentlich verständlich sein, dass wenn vom Verfassungsschutz beobachtete IG, welche sich in Teilen vom Ausland bezahlen lassen, welche in Teilen organisatorische Unterstützungsleistungen bietet, hier einen schweren Stand haben. Leider fehlt der Platz, aber vielleicht klappt es in aller Kürze: Mit keiner Silbe ging ich in meinem ersten Beitrag zu dem Artikel auf ihre persönliche Befindlichkeit ein. Sie erfüllten aber leider wieder das Klischee des in seiner Ehre angefassten Moslem, wenn eine IG kritisiert wird. Gruß
25.01.16
12:18
Das Bedenklichste sagt:
Ein zweischneidiges Etwas ist diese Körperschaft des öffentlichen Rechts, denn dem Inhaber verleiht sie Rechte gegenüber der Staatsmacht und es gibt keinen Grund diese den Muslimen als Religionsgemeinschaft zu verwehren. Jedoch nimmt der Träger dieser Körperschaftsrechte auch hoheitliche Aufgaben gegenüber seinen Anhängern, in der Gestaltung von Friedhofsregeln, Schule, Seelsorge usw. wahr und welchem Verein, Verband , Gruppe wollte der Staat die Körperschaft dann zubilligen? Verteilen geht nur einmal. Vorallem vor dem Hintergrund, dass Muslime selbst, quasi mit den Füßen abstimmen und keiner Vereinigung den klaren Vortritt geben. Man könnte sich allenfalls eine treuhänderische Inhaberschaft vorstellen, die vielleicht sogar unter den größten Gruppierungen tourniert. Besser als das Verweigern der Körperschaftsrechte ist es allemal, allein solch eine Regelung kennt der deutsche Staat nicht!
08.03.16
20:47
UmAbduRahman sagt:
Frage: Was mussten die Juden tun, damit sie Deutschland anerkannt wurden? Warum diese Ablehnung seit so vielen Jahren friedlichem Miteinander? Und die Ahmadiyyah Sekte, die mit 1,7% Anteil an den 5 Mio. Muslimen in Deutschland einen verschwindend kleinen Teil darstellt, representiert den Islam insofern nicht wirklich, weil sie einem "Propheten" Ahmed, der im Jahre 1880 in Indien auftauchte folgen. Die Ahmadiyyha nennt 48 der 150 in Deutschland als Moschee erkennbaren Gebäude ihr Eigen. Wir Sunniten beten Freitags im Hinterhof neben den Mülltonnen. Danke Deutschland. Aufwiedersehen Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit.
20.09.16
10:38
Medibibi sagt:
Frage: Was mussten die Juden tun, damit sie Deutschland anerkannt wurden? Antwort: 1. Weil die Juden durch den ZdJ repräsentiert werden, nicht durch die Synagogengemeinden. Das bedeutet, dass alle jüdischen Sekten wir Ashkenas, Sfarad, Chabad, etc. von einem einzigen Verband repräsentiert werden. 2. Weil die Juden ihre Straf- und zivilrechtlichen Gesetze dem deutschen Staat unterordnen. Trotzdem gilt vor dem religiösen Hintergrund nur der als verheiratet, der von einem anerkannten Rabbiner (siehe oben) getraut wurde. Die Lösung für die Muslime ist doch denkbar einfach, machen Sie es den Juden gleich und 1. Trennen Sie sich von der Scharia. 2. Sunnis, Schiis, Sufis, etc. werden nur noch vom Zentralrat der Mosleme repräsentiert. Weil das aber in absehbarer Zeit nicht passieren wird wird es keine Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft geben können.
17.03.18
12:45
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