Die AfD scheiterte im sächsischen Landtag mit ihrem Antrag die Vollverschleierung zu verbieten. Die restlichen Fraktionen werfen ihr Populismus vor.
Die AfD ist im Sächsischen Landtag mit einem Gesetzentwurf zur Gesichtsverschleierung gescheitert. Die anderen Parteien sahen am Mittwoch darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz und warfen der AfD vor, wenige Wochen vor der Bundestagswahl nur populistische Ziele zu verfolgen. Außerdem weise der Entwurfstext erhebliche handwerkliche Mängel auf. Die AfD verteidigte die Vorlage und verwies auf Sichertsaspekte und die Selbstbestimmung der Frau. Außerdem gebe es sogenannte „Burka“-Verbote bereits in Frankreich und Belgien, sagte die Abgeordnete Kirsten Muster bei der Einbringung.
„Der Entwurf ist ohne Zweifel verfassungswidrig“, sagte Rico Anton (CDU), stellvertertender Vorsitzender des Rechtsausschusses, und verwies auf die Grundgesetzlich garantierte Relegionsfreiheit. „Das, was Sie hier abliefern, ist nicht mehr als plumper Populismus.“
Ähnlich äußerte sich der Linken-Rechtsexperte Klaus Bartl: „Wenn Sie Ihre islamophobe Ideologie in Gesetzesform gießen müssen, dann geben Sie Sich doch etwas mehr Mühe.“
Es gebe gar kein Problem mit der Verschleierung muslimischer Frauen, sagte der SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas. Ein Verbot führe nur zur Isolation betroffener Frauen und sei damit integrationshemmend.
Die AfD wolle „auf Kosten von Minderheiten polarisieren“, sagte die Grünen-Rechtsexpertin Katja Meier. Wenn Frauen aus freien Stücken religiösen Kleiderordnungen folgten, „dann ist das auch ihr gutes Recht“. (dpa/iQ)