Unbekannte haben eine Farbanschlag auf das Kultur- und Bildungszentrums Marwa El-Sherbiny in Dresden verübt. Der Staatsschutz ermittelt.
Nach einem Farbanschlag auf das Marwa El-Sherbiny Kultur- und Bildungszentrum in Dresden pocht der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, auf die Religionsfreiheit in Deutschland. „Ich verurteile den Farbanschlag auf den Gebetsraum in Dresden scharf. Jeder Mensch soll in Deutschland die Möglichkeit haben, seine Religion frei und ohne Angst zu leben“, sagte der Beauftragte für jüdisches Leben am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Religionsfreiheit sei eine „große Errungenschaft unserer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft“. Anschläge auf Gotteshäuser dürften nicht zugelassen werden, weder auf Moscheen noch auf Synagogen oder Kirchen.
In der Nacht zu Freitag hatten nach Polizeiangaben Unbekannte den Gebetsraum in Dresden mit Farbe beschmutzt. Die Täter hätten zwei mit roter Lackfarbe gefüllte Gläser gegen die Fassade des Gebäudes geworfen. Zum Sachschaden lagen bisher keine Angaben vor. Das Dezernat Staatsschutz der Dresdner Polizei ermittelt. Es werde ein politischer Hintergrund vermutet.
Vor zehn Jahren wurde die damals 31-jährige Pharmazeutin Marwa El-Sherbini Opfer eines islamfeindlichen und rechtsextremen Angriffes. Marwa sollte am 1. Juli 2009 vor dem Landgericht Dresden als Zeugin aussagen. Der spätere Täter hatte sie auf einem Spielplatz u. a. wegen ihres Kopftuches beschimpft und beleidigt.
Während des Prozesses im Gerichtssaal wurde sie von dem Angeklagten mit 16 Messerstichen erstochen. Ihr Ehemann, der ihr zur Hilfe eilen wollte, wurde von herbeigeeilten Polizisten angeschossen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. El-Sherbini war zum Zeitpunkt ihrer Ermordung schwanger. Das Motiv des Mörders: Fremden- und Islamhass.
Ende September 2016 hatte ein Monteur mehrere Rohrbomben an der Tür der Moschee im Stadtteil Cotta gezündet, die in der Fatih Moschee auch wohnende Familie des Imam kam nur durch Zufall mit dem Schrecken davon. Der Täter war zehn Wochen später gefasst. Die Schwurgerichtskammer sprach ihn des versuchten Mordes in vier Fällen, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen schuldig. Er wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Drei Jahre nach diesem Angriff wurde dieselbe Dresdner Moschee erneut angegriffen: diesmal mit Steinen. Nach Angaben der Behörden waren drei doppelt verglaste Fenster der Moschee eingeworfen worden und die Steine im Innenraum gelandet. Der Beschuldigte wurde zu fünf Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. (KNA/iQ)