Aiman Mazyek fordert die Einführung von zwei gesetzlichen Feiertagen für Muslime. Der Vorschlag löst kontroverse Debatten in Politik und Gesellschaft. Dagegen sprechen sich vor allem die CDU und CSU aus.
Im Gespräch mit der WAZ-Mediengruppe hat sich Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime (ZMD), für die Einführung von mindestens zwei islamischen Feiertagen, jeweils eines zum Ramadan- und Opfer-Fest, ausgesprochen. Der ZMD-Vorsitzende begründete seinen Vorstoß mit dem Hinweis darauf, dass es „ein wichtiges integrationspolitisches Zeichen“ wäre, dass zusätzlich „die Toleranz in unserer Gesellschaft“ unterstreichen könnte.
Der Vorschlag hat jedoch kontroverse Debatten in Politik und Gesellschaft zur Folge gehabt. So lehnen führende Politiker von CDU und CSU den Vorschlag weitestgehend mit der Begründung ab Deutschland sei ein „christlich-abendländisch“ geprägtes Land. Aus der SPD wurde zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert, während andere Parteien noch um eine klare und eindeutige Position in der Sache ringen. Auch die christlichen Kirchen zeigten sich gegenüber dem Vorschlag des ZMD eher verhalten. Es wurde jedoch angemahnt, die Bedeutung christlicher Feste durch eine solche Debatte nicht klein zu reden.
Die Einführung von gesetzlichen Feiertagen ist in Deutschland Ländersache. So richtete sich der Appell von Aiman Mazyek, auch mehr an die Bundesländer als an die Bundesregierung. Er erklärte später in einem ergänzenden Interview mit der Deutschen Presse Agentur dpa, dass es nicht um arbeitsfreie Tage ginge, „sondern darum, dass Politik, Verwaltung und Behörden diese Tage entsprechend in den Kalender aufnehmen.“ Dies mache „unsere Gesellschaft bunter und ist ein Spiegelbild dessen, was wir sowieso schon haben.“
In Hamburg sind mit dem geplanten Staatsvertrag, der noch die Bürgerschaft passieren muss, Änderungen am Feiertagsgesetz des Landes geplant. Laut Staatsvertrag können Muslime dann von ihrem Arbeitgeber verlangen, mit der Bedingung die ausgefallene Zeit nachzuarbeiten, für jeweils einen Tag, zu den hohen muslimischen Festen, von der Arbeit freigestellt zu werden.
Auch im Bremer Staatsvertrag mit den muslimischen Religionsgemeinschaften, das gültig und in Kraft getreten ist, findet sich eine ähnliche Regelung. Weitere Regelungen in dieser Form sind in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und neuerdings auch in Rheinland-Pfalz geplant.
Allerdings können und konnten sich Schülerinnen und Schüler zu den hohen muslimischen Festen vom Unterricht befreien lassen. In ähnlicher Art reichen viele Muslime in Betrieben ihren Urlaub immer so ein, dass sie an den muslimischen Festen frei haben können. Eine bundesweite Regelung könnte jedoch im Sinne aller Beteiligten sein. Muslime könnten für ihre Kollegen einspringen, die zu den gesetzlichen Feiertagen lieber mit der Familie zusammenkommen möchten, während sie dafür bei ihren Familien sein könnten, wenn sie eigene Feste haben.
Der Vorstoß von Aiman Mazyek ist in dieser Form jedoch auch nichts Neues. Bereits in der Vergangenheit hat es immer wieder kontroverse Debatten zu diesem Thema gegeben, ohne dass es eine endgültige Lösung gab. Hamburg, mit seinem Staatsvertrag mit den Religionsgemeinschaften, spielt in dieser Frage allerdings eine Vorreiter-Rolle. Die Gleichstellung muslimischer Feiertage mit denen anderer anerkannter Religionsgemeinschaften ist bisher in dieser Form einzigartig. Ebenso wie die Aufnahme dieser muslimischen Feste in das Feiertagsgesetz des Landes. Die Hamburger Lösung könnte Vorbild für andere Bundesländer werden.