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NSU-Prozess

OLG München muss Platzvergabe neu regeln

Die Verfassungsbeschwerde der türkischsprachigen Zeitung „Sabah“ gegen das Oberlandesgericht München war erfolgreich. Die ausländischen Medien sollen Plätze im Gerichtssaal bekommen.

13
04
2013
0

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat für den Prozess, gegen Beate Zschäpe und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), 50 Plätze im Gerichts-Saal für die Medien reserviert. Die Vergabe dieser Plätze erfolgte nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge durch Journalisten und Medien.

Die türkische Zeitung „Sabah“ fühlte sich durch diese Regelung benachteiligt. Keine der internationalen Medien und kein türkischsprachiges Medium hat einen der Plätze für den NSU-Prozess erhalten. Die Zeitung machte auf vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabepraxis aufmerksam. Anscheinend wurden auch einige Medien und Reporter vor Anderen über die Details der Vergabepraxis durch das OLG München vorab informiert. So kam, nachdem die E-Mail mit den Details für die Akkreditierung durch das OLG München abgeschickt wurde, bereits der erste Antrag zwei Minuten später herein. 40 Minuten später waren alle 50 Plätze belegt. Die „Sabah“ legte gegen diese Ungleichbehandlung in einem Eilantrag Verfassungsbeschwerde ein.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab dem Antrag der „Sabah“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise statt. Der Vorsitzende des 6. Strafsenats des OLG München wurde vom Verfassungsgericht aufgefordert, ein Verfahren zu starten, durch das eine angemessene Anzahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien, mit besonderem Bezug zu den Opfern, vergeben werden. ((Verfahren 1 BvR 990/13))

Das BVerfG schlug konkret vor, dass man im Saal drei zusätzliche Sitzplätze reserviert, und diese, nach dem Prioritätsprinzip oder nach einem Losverfahren, an die ausländischen Medien vergibt. Anstelle dieser Regelung wurde dem Vorsitzenden aber auch die Möglichkeit eingeräumt, die gesamte Vergabepraxis komplett neu zu überdenken und eine andere Lösung anstelle der jetzigen zu präsentieren.

Entscheidung für mehr Sensibilität

Laut BVerfG bedeutet die Entscheidung nicht, dass die Vergabepraxis des OLG München rechtlich falsch war. Es bedeutet allerdings, dass man eine den Umständen angemessene Lösung hätte anstreben können. Der Chefredakteur der Zeitung „Sabah“ interpretierte das Urteil dann auch so, dass das Bundesverfassungsgericht die fehlende Sensibilität des OLG München wettgemacht hat und die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt wurde.

Das OLG München muss jetzt bis zum 17. April 2013 eine Lösung präsentieren. Dann soll das Verfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnen.