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Schleswig-Holstein

Staatsverträge: Kirchen zuerst, dann Moscheen

Muslime in Schleswig-Holstein müssen sich auf einen eigenen Staatsvertrag wohl noch etwas länger gedulden. Grund sind Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen über die bestehenden Staatsverträge und den Religionsunterricht.

23
04
2013
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Im Dezember des letzten Jahres fand in Schleswig-Holstein ein erstes gemeinsames Treffen von Muslimen und Landesregierung statt. Thema des Treffen war die Einführung eines Staatsvertrags für die islamischen Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein. Dies geht aus einer Antwort der Regierung, auf eine kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Astrid Damerow, hervor.

Anke Spoorendook vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) nahm als Ministerin für Justiz, Kultur und Europa und als Vertreterin der Landesregierung am Gespräch mit Vertretern der Türkisch-Islamische Union der Anstalt der Religion (DITIB), der Islamischen Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein (Schura) und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) teil.

Positive Gespräche

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein möchte, laut Antwort, mit einem einem Staatsvertrag vor allem Fragen des Islamischen Religionsunterrichts klären. Daneben sollen auch Themen wie Bestattungen, Islamische Feiertage und Religiöse Betreuung geregelt werden.

Muslimische Vertreter wollten sich auf Anfrage zum Inhalt der Gespräche und zum Prozess selbst nicht äußern. Beide Seiten hätten stillschweigen vereinbart. Von einigen Teilnehmern wurde jedoch bestätigt, dass das bisher einzige Gespräch sehr positiv und konstruktiv verlaufen sei.

Ein Staatsvertrag mit Muslimen wird jedoch noch etwas auf sich warten lassen müssen. Die Verhandlungen mit den Kirchen über die bestehenden Verträge und den Religionsunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein gehen laut Antwort der Regierung vor.

Leistungen für Kirchen soll vereinheitlicht werden

Die Landesregierung strebt an, die bestehenden und gültigen Staatskirchenverträge zu überarbeiten. Konkret geht es der Regierung um bestimmte Leistungen für die Kirchen. Diese sind, nach Angaben der Presse-Stelle für Justiz, unterschiedlich gestaltet und auch in der Höhe der Summen verschieden. Um dieses Ungleichgewicht bei den Leistungen zu verändern, wolle man laut Presse-Stelle in Verhandlungen mit den Kirchen treten.

Auch in einem weiteren Punkt gibt es Klärungsbedarf. Die Regierung aus SPD, Grünen und SSW hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der konfessionsgebundene Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften zu einem konfessionsübergreifenden Religionsunterricht umgestaltet werden soll. Erste Gespräche zu dieser Idee haben bereits stattgefunden, wurden aber ergebnislos beendet.

Die Regierung strebt einen Religionsunterricht nach dem Hamburger Vorbild an. Im Hamburger Modell gibt es einen Religionsunterricht für Alle, der in Verantwortung der evangelischen Kirche koordiniert und gestaltet wird. Die Kirchen in Schleswig-Holstein lehnten bisher eine überkonfessionelle Lösung nach diesem Vorbild ab.