Der Bundestag hat sich mit einem eigenen Antrag für ein NPD-Verbot beschäftigt. In der Debatte wurde fraktionsübergreifend hervorgehoben, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handele. Ein eigener Verbotsantrag des Bundestags wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt.
Der Deutsche Bundestag hat sich am heutigen Donnerstag gegen einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Eine entsprechende Vorlage der Koalitionsparteien CDU/CSU und FPD wurde vom Parlament mit 318 von 577 Stimmen angenommen.
In der Vorlage wurde auch auf die Bundesregierung verwiesen. Diese hatte im März einen eigenen Verbotsantrag abgelehnt. Dabei wurde von der Regierung auch auf die unkalkulierbaren Risiken eines Verfahrens verwiesen.
Grüne, SPD und die Partei die Linke hatten sich für einen eigenen Verbotsantrag des Parlaments stark gemacht. Entsprechende Vorlagen fanden jedoch keine nötige Stimmenmehrheit. Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt.
Die Vertreter aller Fraktionen verwiesen darauf, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handele.
So sagte der Unionsfraktionsvize Dr. Günter Krings (CDU/CSU) etwa, dass die NPD „menschenfeindlich“ und „demokratiefeindlich sei. Er betonte jedoch, dass ein Parteiverbot das Extremismusproblem nicht löse.
Man könne „weder eine rechtsextremistische Gesinnung noch rechtsradikale Menschen per Hoheitsakt verbieten“. Dazu brauche es mehr gesellschaftliches und politisches Engagement. „Wir wollen den Rechtsextremismus vor allem politisch entschlossen bekämpfen“, unterstrich Krings.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, die NPD sei antidemokratisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und in Teilen gewaltbereit. Zusammen mit neonazistischen Kameradschaften organisiere sie „rassistische Gewaltakte gegen unschuldige Opfer“. Es sei unerträglich, dass solche Parteiaktivitäten mit Steuergeldern finanziert würden.
Die Bundesländer hatten im Dezember beschlossen einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. Vor zehn Jahren waren Bundesrat, Regierung und Parlament noch gemeinsam gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Damals scheiterte das Verfahren, weil V-Männer innerhalb der NPD, auch in der Führungsebene der Partei, aktiv gewesen sein sollen.