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Gesetzentwurf

In NRW sollen muslimische Friedhöfe entstehen

Eine Gesetzes-Novelle soll muslimischen Religionsgemeinschaften künftig die Einrichtung und den Betrieb von eigenen Friedhöfen ermöglichen. Muslimische Vertreter haben die geplanten Änderungen begrüßt. Kritik gibt es an einzelnen Details des Gesetz-Entwurfes.

25
04
2013
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Muslime in Nordrhein-Westfalen (NRW) können schon seit längerem islamisch bestattet werden. Muslimischen Religionsgemeinschaften blieb der Betrieb von eigenen Friedhöfen bisher jedoch verwehrt.

Die Rot-Grüne Regierung will mit einer Novellierung des Bestattungsgesetzes erlauben, dass gemeinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofs aufnehmen können. Kommunen sollen laut Gesetzesentwurf in der Lage sein, solchen Vereinigungen gesonderte Erlaubnisse zu erteilen. Damit wären muslimische Religionsgemeinschaften in der Lage eigene Friedhöfe zu betreiben.

„Ich gehe davon aus, dass sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten lassen möchten, damit sich die Grabstätten in der Nähe ihrer hier lebenden Kinder und Enkel befinden“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zur Gesetzes-Novelle.

Geteiltes Echo

Bekir Alboğa, Sprecher der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), erklärte gegenüber der türkischen Zeitung Sabah, dass es sich um einen sehr wichtigen und positiven Schritt für die Muslime in NRW handele. Auch Erol Pürlü, Sprecher des Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), äußerte sich gegenüber Medien ähnlich positiv.

Kritik gab es vom zweiten Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Mustafa Yeneroğlu. „Die Novellierung des Bestattungsgesetzes ist positiv, jedoch nicht ausreichend“, schrieb Yeneroğlu auf dem Micro-Blogging Dienst Twitter. Er kritisierte die Verknüpfung der Vergabe für eine Erlaubnis an eine vom Finanzamt vergebene Gemeinnützigkeit. „Der Zwang zur Gemeinnützigkeit ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften und Zementierung der Ungleichbehandlung unter den Religionsgemeinschaften.“ Yeneroğlu betonte, die Religionsgemeinschaften dürften nicht politischen Entscheidungen der Finanzämter unterstellt werden, sonst werde der „Verfassungsschutz darüber wachen und entscheiden, welche Religionsgemeinschaft Friedhöfe errichten darf und welche nicht.“

Die Regierung gibt an, dass für die Novellierung des Bestattungsgesetzes auch muslimische Religionsgemeinschaften im Voraus angehört worden sind. Der Entwurf soll nun bald in das Parlament eingebracht werden. Man geht davon aus, dass das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten kann.