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Islamfeindlichkeit

Keine Strafe für Himmler-Vergleich

Das Verfahren gegen den in der islamfeindlichen Szene bekannten Michael Stürzenberger und zwei weitere Angeklagte wegen Hochhaltens eines Himmler-Plakats endete mit einem Freispruch. Das Gericht konnte keine ausreichenden Gründe für eine Verurteilung feststellen.

15
05
2013
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Michael Stürzenberger und zwei weitere Angeklagte aus der Partei „Die Freiheit“ mussten sich vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Die Angeklagten hielten bei einer Kundgebung im September 2011 ein Himmler-Plakat hoch. Dieses war mit einem Zitat versehen, dass den Islam in die Nähe des Nationalsozialismus rücken sollte.

Die Staatsanwaltschaft warf den drei Angeklagten vor, dass Himmler-Plakat für eigene politische Zwecke instrumentalisiert zu haben. Sie forderte eine Verurteilung und eine Strafe von je 80 Tagessätzen für die Angeklagten. Diese hatten das Plakat bei einer Anti-Moschee Demonstration kurz hochhalten können, ehe die Polizei eingriff.

Freispruch für die Angeklagten

Das Amtsgericht sprach Stürzenberger und die weiteren Angeklagten von den Vorwürfen frei. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass nicht abschließend geklärt sei, ob das zeigen eines Himmler-Plakates in der Öffentlichkeit per se verboten ist. Gleichzeitig sei Himmler nicht „ikonenhaft“ dargestellt worden. Der Richter bezeichnete es als glücklichen Umstand für die Angeklagten, dass das Plakat zudem zwar längere Zeit im Fernsehen gezeigt wurde, jedoch in einem kritischen Kontext gestanden habe. Anderenfalls hätte es eine Verurteilung geben können.

Michael Stürzenberger ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“ und leitet sowohl den Landesverband Bayern als auch die münchner Ortsgruppe des Blogs „Politically Incorrect“. Die Partei und das Blog werden vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet und als extremistisch und islamfeindlich eingestuft.