In Schleswig-Holstein wird an einem Staatsvertrag mit den muslimischen Religionsgemeinschaften gearbeitet. Ein Bericht der Landesregierung gibt bereits Hinweise auf die inhaltliche Ausgestaltung, wie Religionsunterricht, islamische Feiertage oder den Bau von Moscheen. Von der „Religionsgemeinschaftseigenschaft der islamischen Verhandlungspartner“ sei auszugehen, heißt es darin.
Glaubt man dem Vorsitzenden der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften Schleswig-Holstein, Fatih Mutlu, gehen die Gespräche über einen eigenen Staatsvertrag für die muslimischen Religionsgemeinschaften gut voran. Mutlu glaubt, dass spätestens nach der Bundestagswahl die Gespräche über den Staatsvertrag weitergeführt werden. Dabei bleibt man aber auch realistisch, was die nötige Zeit für den Vertrag betrifft.
Im Gespräch mit der Zeitung „shz“ erklärte Mutlu zum bisherigen Prozess: „Gut Ding braucht Weile. Wir werden vom federführenden Kulturministerium auf dem Laufenden gehalten. Es war von vornherein klar, dass es zunächst noch Gespräche mit den christlichen Kirchen zu führen hatte. Wir gehen davon aus, im Oktober/November wieder zu Gesprächen eingeladen zu werden.“
Anfang August präsentierte die Landesregierung einen neuen Bericht zu den bisherigen Gesprächen mit den muslimischen Religionsgemeinschaften über einen eigenen Staatsvertrag. (Drucksache 18/1022) Laut Landesregierung soll spätestens am Ende des Jahres der Staatsvertrag mit den Kirchen neu verhandelt worden sein. Im Anschluss daran sollen die Gespräche mit den Muslimen intensiviert werden.
Im Bericht wird ausgeführt, dass die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Schleswig-Holstein und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) als Religionsgemeinschaften anzusehen sind. Von der „Religionsgemeinschaftseigenschaft der islamischen Verhandlungspartner“ sei auszugehen, heißt es im Papier. Dies wäre eine rechtlichen Erhöhung und Gleichstellung der muslimischen Religionsgemeinschaften mit anderen anerkannten Religionsgemeinschaften.
Auch die möglichen Inhalte für einen Staatsvertrag sind durch die Landesregierung konkreter benannt worden. Ein Vertrag zwischen Schleswig-Holstein und den islamischen Religionsgemeinschaften könne sich an den Themen Rechtsstellung, Islamische Feiertage, Bildungswesen, Religiöse Betreuung, Rundfunkwesen, Errichtung und Betrieb von Moscheen und Gemeinden und dem Bestattungswesen orientieren.
Als „Vertragsinhalte mit besonderem Gewicht“ werden von der Regierung der „Religionsunterricht, islamische Feiertage, der Bau von Moscheen, die Trägerschaft von Kindertagesstätten und das Bestattungswesen“ aufgezählt. Es sei davon auszugehen, dass beim Thema Religionsunterricht intensiver Gesprächsbedarf herrschen werde. Die Landesregierung hält sich nach eigener Darstellung als Basis für die Gespräche an die Rahmenbedingungen aus dem Hamburger Staatsvertrag.
Gültige Staatsverträge mit muslimischen Religionsgemeinschaften gibt es zurzeit nur in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Neben Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es auch erste Bemühungen um einen Staatsvertrag in Baden-Württemberg. Andere Bundesländer dürften nach der Bundestagswahl dazu kommen.