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US-Gericht

Modekette darf wegen Kopftuch nicht kündigen

Einer Muslimin in den USA wurde vom Modeunternehmen Abercrombie & Fitch gekündigt, weil sie ein Kopftuch bei der Arbeit trug. Eine Bundesrichterin urteilte, dass die Kündigung rechtswidrig und die Entlassung diskriminierend war.

11
09
2013
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Weil sich eine Muslimin weigerte bei der Arbeit ihren “Hijab-Schal” abzulegen, wurde ihr durch die amerikanische Modekette Abercrombie & Fitch gekündigt. Eine US-Bundesrichterin urteilte, die Kündigung sei diskriminierend und rechtswidrig und stelle einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar.

Nachdem der Muslima im Februar 2010 mit der Begründung, ihre Kleidung passe nicht zum Modestil des Unternehmens, gekündigt wurde, hatten US-Behörden im Namen der Betroffenen gegen die Firma geklagt. Abercrombie & Fitch muss jetzt laut Aussagen der US-Behörde “Equal Employment Opportunity Commission” mit einer Schadensersatzklage rechnen.

Die US-Modekette schreibt ihren Mitarbeitern vor, was sie während der Arbeit tragen dürfen – darunter auch Modestile und Farben der Kleidung. Abercrombie & Fitch hatte vor Gericht argumentiert, die Regeln zur Kleidung der Mitarbeiter seien wichtig für den Erfolg des Geschäfts. Ein Hijab passe nicht in das Geschäftsmodell des Unternehmens. Sie wies den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Beobachter gehen davon aus, dass die Modekette gegen das Urteil Berufung einlegt.