Die Entscheidung, welche Partei man wählen sollte, ist bei vielen Wählern noch nicht gefallen. Da lohnt sich ein Blick auf die Wahlprüfsteine der Perspektif-Redaktion. IslamiQ dokumentiert die Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien im Tagesrhythmus. Heute geht es um Staatsverträge für muslimische Religionsgemeinschaften.
Kann sich Ihre Partei vorstellen, in allen Bundesländern und dort wo es den Bund betrifft, mit dem Bund (z.B. Staatsleistungen, Militärseelsorge) einen Staatsvertrag mit muslimischen Religionsgemeinschaften abzuschließen?
Wir leiten unsere Politik vom christlichen Menschenbild ab. Dazu gehört auch der offene Dialog mit anderen Religionen. Wo die Verfassungskonformität der Gemeinschaften nachgewiesen ist, treten wir in Verhandlungen mit den muslimischen Vertretern. Soldaten muslimischen Glaubens werden in der Bundeswehr mit Unterstützung christlicher Militärgeistlicher auf überkonfessioneller Basis mit den Schwerpunkten “Lebensberatung” und “Krisenbewältigung” seelsorgerisch betreut. CDU und CSU werden bei Erreichen der Voraussetzungen (Mindestzahl Gläubiger und anerkannter Ansprechpartner) die Einführung einer islamischen Militärseelsorge im Rahmen einen Staatsvertrages prüfen.
Wir begrüßen die Verträge, die Hamburg und Bremen mit muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen haben. Wir begrüßen ebenfalls die Tatsache, dass Schleswig Holstein Gespräche über entsprechende Verträge aufgenommen hat. Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir von bundespolitischer Seite keine Aussagen zu Bereichen treffen können, die in der Kompetenz der Länder liegen. Die Frage nach Verträgen auf Bundesebene werden wir vor einer Positionierung noch eingehender diskutieren.
In Bremen hat ein rot-grüner Senat einen Staatsvertrag mit den dortigen Muslimen abgeschlossen. Es spricht aus unserer Sicht grundsätzlich nichts dagegen, dies in allen Bundesländern ebenfalls zu tun, wo von Seiten der Muslime Interesse bekundet wird. Dies entscheidet dann die jeweilige Landespolitik. Mittelfristig stehen wir dem Gedanken eines Bundes-Staatsvertrags ebenfalls offen gegenüber.
Ja, wenn es für eine Kooperation sachdienlich ist.
Im Sinne einer Gleichbehandlung erscheint das gegenwärtig vielen als ein geeignetes Instrument. Um die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zukünftig zu regeln, wäre ein Religionsverfassungsrecht, das die Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften und ihr Verhältnis zum Staat unabhängig von ihrer Größe und Bedeutung gleichberechtigt regelt, jedoch geeigneter. Allerdings wollen wir die Militärseelsorge abschaffen und den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen endlich umsetzen.