Rechtsanwaltskammer Berlin

Muslimische Rechtsanwältinnen können vor Gericht ein Kopftuch tragen

Eine Berliner Rechtsanwältin wurde mehrmals durch Richter gemaßregelt und zum Abnehmen ihres Kopftuches aufgefordert. Die Rechtsanwaltskammer Berlin stellt nun klar: Das Tragen eines Kopftuches vor Gericht ist erlaubt.

16
09
2013

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) stellt klar, dass muslimische Rechtsanwältinnen ihr Kopftuch auch vor Berliner Gerichten tragen dürfen. Dies betont Dr. Marcus Mollnau, Präsident der RAK Berlin und weist Forderungen nach einem Kopftuch- und Berufsverbot im aktuellen Magazin Der Spiegel zurück.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus. Sie sind keine Organe des Staates, sondern unabhängige Organe der Rechtspflege und allein den Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Im Gegensatz zu z.B. Staatsanwältinnen und Berufsrichterinnen sind Anwältinnen auch nicht gesetzlich zu religiöser Neutralität verpflichtet“, so Dr. Mollnau.

Kopftuchverbot ist diskriminierend

Der RAK-Präsident betont, er plädiere nicht für das Tragen des Kopftuches oder anderer religiöser Symbole. Es sei aber das Anliegen der Rechtsanwaltskammer, die „Rechtsanwältin in ihrer Ausübung des freien Berufes zu unterstützen und vor verfassungswidriger Diskriminierung zu schützen.“

Dr. Marcus Mollnau tritt Forderungen nach neuen gesetzlichen Grundlagen entgegen, die der Anwaltschaft das Tragen religiöser Symbole wie Kippot, Kopftücher oder Kreuze in Gerichtsverhandlungen verbieten würden: „Die Berufsfreiheit und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses der Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwälte sprechen gegen eine solche Regelung.”

Hintergrund: Bericht im aktuellen Spiegel

In der aktuellen Ausgabe des Magazins Der Spiegel (Nr. 38/2013, S. 49) findet sich ein Artikel über eine Berliner Rechtsanwältin, die von einzelnen Richtern an Berliner Gerichten gemaßregelt und aufgefordert wurde ihr Kopftuch abzulegen oder „anders zu binden“. Laut Spiegel scheint es sich um keinen Einzelfall zu handeln. Im Artikel hatten sich unter anderem die „islamkritische“ Autorin Seyran Ateş und der „islamkritische“ Wissenschaftler Ralph Ghadban für ein Kopftuchverbot vor Gericht starkgemacht.

Der Kammerpräsident hatte laut RAK Berlin bereits in den vergangenen Monaten gegenüber dem Amtsgericht Mitte und gegenüber der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wiederholt sein Unverständnis über das Verhalten der Richter zum Ausdruck gebracht und auf die Rechtswidrigkeit der Maßregelung hingewiesen.

Die betroffene Anwältin, die anonym bleiben wollte, hat bereits angekündigt, im Wiederholungsfall beim Berliner Verfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Sie werde sich auf keine „erniedrigenden Kompromisse“ einlassen.

Leserkommentare

Alien59 sagt:
Nein, kein Einzelfall. Schön, dass die RAK das so sieht, aber es wird im Zweifelsfalle die Mandanten nicht davor schützen, dass der Zorn manches Richters über die "Widerborstigkeit" der Anwältin sich dann im Urteil niederschlägt. Insofern hat das Problem noch einen Rattenschwanz.
17.09.13
17:13
DifferentView sagt:
@ Alien50. So wie es darstellen, bedeutet es ja, dass wir der Willkür und der krassen Ideologie eines Richters ausgeliefert sind. Wenn sich das tatsächlich sich so ereignen sollte, dann hat das nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun! In dem Fall können wir schon mal einen Sarg für den Rechtsstaat bei einem guten Bestatter bestellen!
18.09.13
17:32
Ute Fabel sagt:
Ich halte religiöse Kleidungsstücke wie Kopftücher und Kreuzketten bei Rechtsanwälten für ähnlich unpassend wie das Tragen von Abzeichen von politischen Parteien. Lässt man jedoch religiöse Kleidungstücke und sichtbare Zeichen vor Gericht zu, dann müssten auch weltanschauliche Kleidungsstücke wie Burschenschafterkappen und Che-Guevara-Shirts erlaubt werden. In Deutschland gilt Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Die Weltanschauung ist nicht der kleine Bruder der Religion. Was den Religionen gestatten wird, darf den Weltanschauungen nicht verwehrt werden.
04.01.16
13:16
Charley sagt:
Ich staune, denn vor Gericht gelten strenge Benimmregeln. Auch in Bezug auf Robe usw gibts Regeln, die letztlich eine Achtung vor dem Gericht, vor den Gesetz, vor dem Staat ausdrücken. So eben auch vor der Religionsneutralität des Staates. Vielleicht haben die auch einfach keinen Bock auf Ärger mit oder Verunglimpfung durch spätpubertierende Musliminnen, die glauben, dass sie eine Identitätskrise bekommen, wenn sie ihre "Vereinskluft" ablegen sollen.
05.01.16
10:53
Sir Henry sagt:
Komisch mutet an, dass es immer nur bei Frauen zu Problemen mit der Bekleidung kommt. Warum zum Kuckuck muss man einer Muslima ansehen, dass sie eine ist. Sieht man etwa dem Moslem, Christen, Juden oder Buddisten seine Religionszugehörigkeit an?
06.05.16
12:39
Mina Usupova sagt:
Bei allem Respekt und bei aller Achtung gegenüber allen Kommentierenden hier. Wieso denken Sie alle nicht einmal etwas größer? Wieso ist es so schwer die Kleidung eines Menschen zu ignorieren? Wenn jemand aus modischen Gründen ein Tuch trägt, stört es doch auch keinen?! Es geht hier nicht um das Kopftuch, es geht hierbei immer noch und immer um den Islam. Diese Frauen studieren wie jeder andere Student harte Jahre lang, jemand der selbst Jura studiert, weiß wie viel Arbeit das ist. Und dann soll dieser Mensch, der sich jahrelang damit auseinandersetzt das deutsche Gesetz zu studieren und in Zukunft als Anwältin arbeiten will, um sich für Rechte der Bürger einzusetzen, dieser Mensch soll dann nicht in einen Gerichtssaal dürfen? Dieser Mensch, der inzwischen ''euer'' Gesetz besser kennt als die meisten, die hier kommentieren, soll dann ein Verbot im Gerichtssaal bekommen? Es ist ganz schön leicht zu sagen ''Dann soll Sies in UNSEREM Land leben abnehmen''. Dieses eure Land ist inzwischen Heimat vieler Muslime, mitunter Deutschen.. Für eine Muslime ist das Kopftuch ihre Würde, Art.1 Abs. 1 ''Die Würde des Menschen ist unantastbar.'' Art. 1 Abs. 2 ''Das DEUTSCHE VOLK bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des FIEDENS und der GERECHTIGKEIT in der Welt.'' Ich finde meine Lieben, dass man hier mal darüber nachdenken sollte, ob man nicht doch einfach prinzipiell nicht sehen will, was man nicht mag. Aber so ist die Welt, ihr könnt nicht alles verbieten, was ihr nicht wollt. Das wird immer so sein, es wird immer Etwas geben, mit dem ihr nicht zufrieden seid. Neutral kann man nicht fest definieren, was aus eurer Sicht neutral scheint, ist für einen anderen nicht neutral. Neutral ist eine Gesellschaft, in der jeder akzeptiert, dass ein anderer nicht so ist wie man selbst.
09.07.19
9:55