Eine Berliner Rechtsanwältin wurde mehrmals durch Richter gemaßregelt und zum Abnehmen ihres Kopftuches aufgefordert. Die Rechtsanwaltskammer Berlin stellt nun klar: Das Tragen eines Kopftuches vor Gericht ist erlaubt.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) stellt klar, dass muslimische Rechtsanwältinnen ihr Kopftuch auch vor Berliner Gerichten tragen dürfen. Dies betont Dr. Marcus Mollnau, Präsident der RAK Berlin und weist Forderungen nach einem Kopftuch- und Berufsverbot im aktuellen Magazin Der Spiegel zurück.
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus. Sie sind keine Organe des Staates, sondern unabhängige Organe der Rechtspflege und allein den Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Im Gegensatz zu z.B. Staatsanwältinnen und Berufsrichterinnen sind Anwältinnen auch nicht gesetzlich zu religiöser Neutralität verpflichtet“, so Dr. Mollnau.
Der RAK-Präsident betont, er plädiere nicht für das Tragen des Kopftuches oder anderer religiöser Symbole. Es sei aber das Anliegen der Rechtsanwaltskammer, die „Rechtsanwältin in ihrer Ausübung des freien Berufes zu unterstützen und vor verfassungswidriger Diskriminierung zu schützen.“
Dr. Marcus Mollnau tritt Forderungen nach neuen gesetzlichen Grundlagen entgegen, die der Anwaltschaft das Tragen religiöser Symbole wie Kippot, Kopftücher oder Kreuze in Gerichtsverhandlungen verbieten würden: „Die Berufsfreiheit und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses der Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwälte sprechen gegen eine solche Regelung.”
In der aktuellen Ausgabe des Magazins Der Spiegel (Nr. 38/2013, S. 49) findet sich ein Artikel über eine Berliner Rechtsanwältin, die von einzelnen Richtern an Berliner Gerichten gemaßregelt und aufgefordert wurde ihr Kopftuch abzulegen oder „anders zu binden“. Laut Spiegel scheint es sich um keinen Einzelfall zu handeln. Im Artikel hatten sich unter anderem die „islamkritische“ Autorin Seyran Ateş und der „islamkritische“ Wissenschaftler Ralph Ghadban für ein Kopftuchverbot vor Gericht starkgemacht.
Der Kammerpräsident hatte laut RAK Berlin bereits in den vergangenen Monaten gegenüber dem Amtsgericht Mitte und gegenüber der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wiederholt sein Unverständnis über das Verhalten der Richter zum Ausdruck gebracht und auf die Rechtswidrigkeit der Maßregelung hingewiesen.
Die betroffene Anwältin, die anonym bleiben wollte, hat bereits angekündigt, im Wiederholungsfall beim Berliner Verfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Sie werde sich auf keine „erniedrigenden Kompromisse“ einlassen.