Bundesregierung

Islamfeindlichkeit kein Thema

Islamfeindlichkeit ist weder in der Ausbildung von (Sicherheits-)Beamten ein Thema noch als möglicher Unterpunkt im Katalog für „Politisch Motivierte Kriminalität“. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen der Grünenfraktion hervor.

02
10
2013
0

In gleich zwei Antworten hat die Bundesregierung zum Thema „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK) und Islamfeindlichkeit in Deutschland Stellung genommen. Die Fraktion der Grünen hatte die Bundesregierung gefragt, warum sie sich weigert, Islamfeindlichkeit als Unterthema im Katalog für „Politisch Motivierte Kriminalität“ aufzunehmen. Außerdem wollten die Grünen wissen, ob in der Ausbildung von Polizeibeamten und Sicherheitsbeamten im Rahmen von Schulungen auch Islamfeindlichkeit thematisiert wird.

Aus den Antworten der Bundesregierung geht hervor, dass zwar „Islamistischer Extremismus“ ein wichtiges Thema bei Aus- und Fortbildung sowie dem Studium von Beamten ist. Islamfeindlichkeit taucht aber in der Ausbildung der Beamten als einzelner und gesonderter Punkt unter den Hassdelikten nicht auf. „Die Vermittlung aller einzelnen Formen von Hassdelikten sowie der spezifischen Diskriminierung erfolgt bei der Ausbildung der Bundespolizei grundsätzlich nicht“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. „Es wird vielmehr das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen innerhalb des Staats- und Verfassungsrechts sowie des Beamtenrechts intensiv behandelt.“

Keine gesonderte Erfassung von Islamfeindlichkeit

Zur Frage, warum sich die Bundesregierung weigert, Islamfeindlichkeit als Unterthema beim Oberbegriff Hasskriminalität aufzunehmen, verweist sie auf frühere Antworten an die Linkspartei. Eine Aufnahme von Islamfeindlichkeit in den Katalog könne nur mit der Zustimmung aller Länder durchgeführt werden – und dies sei bei den letzten Treffen der Innenminister der Länder zwar thematisiert, aber nicht angenommen worden. Außerdem bewegten sich die Zahlen der erfassten Straftaten auf Moscheen in den Jahren 2001 – 2011 jährlich im unteren zweistelligen Bereich. Eine Änderung der Erfassung lasse keine im statistisch signifikanten Bereich liegenden Ergebnisse erwarten.

Dabei hatte die Partei Die Linke in ihrer Frage darauf aufmerksam gemacht, dass eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2012 belegt, dass es eine Zunahme von antimuslimischen Einstellungen innerhalb der deutschen Bevölkerung gegeben hat. Muslimische Religionsgemeinschaften fordern, ebenso wie zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Polizeigewerkschaft, Islamfeindlichkeit als eigenständigen Straftatbestand in der Kriminalstatistik zu erfassen. Diese Forderung hat gerade mit den Enthüllungen um die NSU-Morde weiter an Zustimmung gewonnen.

Fälle von Islamfeindlichkeit bleiben aus der Sicht der Religionsgemeinschaften im Dunklen, weil die Statistiken diese nicht aufführen und auch nicht aufnehmen, sondern in Oberbegriffen bündeln. Damit wird das Problem aus der Sicht der Religionsgemeinschaften als Ganzes nicht erkennbar und relativiert.