Unerwartete Hilfe für kopftuchtragende Lehrerinnen in NRW. Die Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat sich bei einer Veranstaltung für das Tragen von Kopftüchern an Schulen ausgesprochen. Deutet sich ein Sinneswandel in der Politik an?
In Nordrhein-Westfalen ist muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern per Gesetz verboten. Die muslimischen Religionsgemeinschaften und betroffene Musliminnen beklagen das Verbot als diskriminierend. Eine schwarz-gelbe Regierung hatte das Verbot im Anschluss an das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt.
Unterstützung gegen das Verbot bekommen die Muslime jetzt von der amtierenden Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Sie erklärte im Rahmen eines Gesprächs an der katholischen Bidlungsakademie in Wuppertal, man dürfe religiöse Symbole nicht als etwas „grundsätzlich Schlechtes“ verstehen, solange man sich mit Respekt begegnet.
Die Ministerin hat sich dafür ausgesprochen, dass Frauen, die ein Kopftuch tragen wollen, dieses auch grundsätzlich an Schulen tragen dürfen sollten. Entsprechend wird die Ministerin in der Westdeutschen Zeitung zitiert. Letztlich sei es jedem Einzelnen selbst überlassen, ob und wie er sein Bekenntnis öffentlich mache, so Löhrmann.
Bei der Veranstaltung bezeichnete die Bildungsministerin die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW zudem als „integrationspolitische Errungenschaft“. Es sei ein Zeichen dafür, dass die muslimischen Religionsgemeinschaften eine zunehmende Gleichbehandlung erfuhren.
In ihrer Zeit als oppositionelle Politikerin hatte sich Löhrmann energisch für die Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen ausgesprochen und das Verbot als diskriminierend bezeichnet. Seit ihrem Amtsantritt ist die Politikerin jedoch etwas zurückhaltender geworden. 2011 hatte die Schulministerin erklärt, man wolle abwarten, was Karlsruhe bei den anhängigen Verfahren zum Thema entscheidet, ehe man sich in der Sache neu positioniert.
Beim Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von zwei Lehrerinnen gegen das Kopftuchverbot in NRW seit drei Jahren anhängig. Wann ein Urteil vorliegen wird, steht noch nicht fest.
Die Pressestelle der Bildungsministerin hat sich auf unsere Rückfragen erst jetzt mit einem Statement zurückgemeldet. Man sei überrascht von der Formulierung in der Westdeutschen Zeitung, wurde gegenüber IslamiQ erklärt. Die Zitierung der Ministerin und die Darstellungen in der Westdeutschen Zeitung wurden als „zugespitzt“ bezeichnet. Die Ministerin habe beim Termin am Montag darauf aufmerksam gemacht, dass sie als Abgeordnete gegen das Kopftuchverbot gestimmt habe. Nun sei sie jedoch Ministerin und sie müsse sich an die bestehenden Gesetze halten. An der grundsätzlichen Position des Bildungsministeriums habe sich daher auch nichts geändert. Ministerin Löhrmann habe aber zum Ausdruck gebracht, dass sie die Klagen von zweier Lehrerinnen aus NRW vor dem Bundesverfassungsgericht begrüße, und die Entscheidungen abgewartet werden, ehe man sich in der Sache endgültig positioniert. Dies ist die Haltung des Ministeriums, die auch schon seit 2011 bekannt ist.