In einer aktuellen Kleinen Anfrage fragt die Fraktion Die Linke nach Konsequenzen aus der UN-Rüge wegen Sarrazin. Die Bundesregierung wird dabei auch nach neuen gesetzlichen Initiativen gegen Rassismus gefragt.
Im April 2013 rügte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) Deutschland, weil es die eigene Bevölkerung im Jahr 2009 vor den rassistischen Thesen von Thilo Sarrazin nicht ausreichend beschützt hatte.
Der UN-Ausschuss rügte dabei auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft Berlin, die eine Anzeige des Türkischen Bunds Berlin Brandenburg (TBB) gegen Sarrazins rassistische Thesen nicht weiter verfolgt hatte. Sarrazin hatte sich damals in einem Interview mit Lettre International abfällig über Araber und Türken und allgemein über Muslime geäußert.
Die Linke im Bundestag fordert nun mit einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung dazu auf, Stellung zu beziehen. Sie fragt unter anderem nach der Einschätzung der Rüge durch die Bundesregierung und nach geplanten gesetzlichen Initiativen, um den Schutz der Bevölkerung vor Rassismus zu verbessern.
Konkret will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung nach der UN-Rüge plant, das Strafgesetzbuch bei Straftaten wie Volksverhetzung und Beleidigung zu überarbeiten. Außerdem will Die Linke wissen, ob künftig Änderungen im Strafrecht vorgenommen werden, damit „rassistische Äußerungen“ strafrechtlich verfolgt werden können.
Die Bundesregierung hatte noch im Juli 2013 auf die Rüge geantwortet und erklärt, die bestehenden Gesetze würden überprüft. Auch Gesetzesänderungen und die Strafbarkeit von rassistischen Äußerungen sollten geprüft werden. Dabei betonte die Regierung, dass es bei dieser Überprüfung die Meinungsfreiheit und die deutschen Gesetze beachten werde.
Die Staatsanwaltschaft Berlin lehnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Thilo Sarrazin trotz der UN-Rüge ab.