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Kopftuchurteil

Muslime fordern Ende der staatlichen Diskriminierung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass eine Beamtin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, wurde vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen und von IGMG-Generalsekretär Oğuz Üçüncü begrüßt. An den bestehenden Kopftuchverbotsgesetzen wird scharfe Kritik geübt.

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Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AmF) und der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) haben das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf begrüßt. Es wurde aber scharfe Kritik an bestehenden Kopftuchverbotsgesetzen geübt. Das VG Düsseldorf hatte die Klage einer jungen Muslima verhandelt. Die Frau war als einzige ihres Jahrgangs nicht als Beamtin auf Probe eingestellt worden. Der Grund: Das Tragen eines Kopftuchs.

AmF: Kollateralschaden der Kopftuchverbote

Der Fall habe einmal mehr gezeigt, welchen „Kollateralschaden das in acht Bundesländern existierende Kopftuchverbot angerichtet (habe)“, erklärte das Aktionsbündnis muslimischer Frauen. Das Rechtsverständnis maßgeblicher gesellschaftlicher Akteure sei sichtbar deformiert worden.

In den vergangenen Jahren habe sich eine Falschinterpretation der Rechtslage inflationär verbreitet und treffe muslimische Frauen mit Kopftuch in allen Bereichen. Das AmF forderte daher die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nachdrücklich auf, alle Ministerien auf die geltende Rechtslage hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten wird. Das AmF forderte zudem von der Landesregierung: „Beenden Sie diesen Wildwuchs der Sachbearbeiter-Selbstherrlichkeit, bevor er noch mehr Schaden anrichtet, als ohnehin in den letzten Jahren schon geschehen ist!“

Üçüncü: Gleichberechtigung

Für den IGMG-Generalsekretär Oğuz Üçüncü ist das Urteil ein wichtiges Signal zur Gleichberechtigung der muslimischen Frau im Berufsleben. Es zeige auch den Irrsinn, der mit den staatlichen Kopftuchverbotsgesetzen in manchen Bundesländern losgetreten worden sei. „Die Kopftuchverbote für muslimische Frauen haben schon lange nicht mehr nur Lehrerinnen betroffen. Das Verbot hat auch in andere Berufsgruppen und insbesondere in der Privatwirtschaft schwerwiegende Auswirkungen gehabt“, erklärte Üçüncü.

Das Urteil solle politisch zum Anlass genommen werden, das Thema Kopftuchverbote in Landesgesetzen fern von ideologischen Grabenkämpfen wieder aufzugreifen. „Zahlreiche Studien zeigen, dass die Teilhabe von muslimischen Frauen am Berufsleben wegen der vermeintlichen Neutralitätsgesetze verhindert wird“, so der IGMG-Generalsekretär. Es liege nun an der Politik die „Partizipation muslimischer Frauen am gesellschaftlichen Leben ins Zentrum zu nehmen und nicht ihre Ausgrenzung.“