Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Schweiz

Schülerin darf vorerst mit Kopftuch zum Unterricht

Ein Mädchen klagt gegen ihre Schule und die Behörden im Kanton St. Gallen. Sie durfte wegen ihres Kopftuches nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Ein Verwaltungsgericht hat der jungen Muslimin vorerst die Teilnahme am Unterricht gesichert.

21
11
2013
0

Ein Verwaltungsgericht im Kanton St. Gallen hat entschieden, dass eine junge Muslimin vorerst mit Kopftuch am regulären Schulbetrieb teilnehmen darf. Das junge Mädchen war nach den Sommerferien, zusammen mit ihrem Vater, mit Kopftuch in der Schule erschienen. Die Schulleiterin hatte das Mädchen und den Vater darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Kopftuches in der Schule laut Hausordnung nicht erlaubt sei.

Das Kind blieb in der Folge, weil es mit Kopftuch nicht die Schule besuchen durfte, Zuhause, und lernte den Schulstoff selbstständig nach. Die Familie klagte gegen das Kopftuchverbot. Ersuchen des Mädchens, wenigstens vorläufig den Unterricht mit dem Kopftuch besuchen zu dürfen, wurden von mehreren Stellen, auch vom Bildungsdepartement abgelehnt.

Verwaltungsgericht erlaubt vorerst die Teilnahme

Einen ersten Teilerfolg konnte das Mädchen jedoch nun für sich verbuchen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen entschied am 7. November, dass das Kind vorsorglich bis zum Abschluss des Verfahrens den Schulunterricht mit Kopftuch besuchen darf.

Das Interesse des Mädchens überwiege, schreibt das Verwaltungsgericht auf seiner Internetseite und verweist dabei auf die verfassungsmäßige Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der Schulrat habe nicht darlegen können, inwieweit das Tragen eines Kopftuches den Schulbetrieb störe.

Empfehlung für Verbot

Im Kanton St. Gallen empfiehlt das von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) geführte Bildungsdepartement Schulen ein generelles Kopfbedeckungsverbot. Die Schulen und Schulbehörden gehen allerdings unterschiedlich mit den Verbotsempfehlungen um.

In einem ähnlichen Fall im Juli dieses Jahres hatte das schweizerische Bundesgericht zugunsten von zwei mazedonischen Mädchen entschieden, die im Kanton Thurgau ein Kopftuch im Unterricht tragen wollten. Der im Juli verhandelte Fall brachte zwar keine Grundsatzentscheidung, wird jedoch als wegweisendes Urteil angesehen.