Der Kreis Mettmann hat eine Muslimin, die zuvor wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen worden war, wieder eingestellt und die Verbeamtung der jungen Frau eingeleitet – nachdem die Muslimin sich erfolgreich vor Gericht gewehrt hat.
Eine 25-jährige Muslimin, die vom Kreis Mettmann entlassen wurde, weil sie ein Kopftuch trug, wurde wieder eingestellt. Zudem wurde die Verbeamtung der Muslimin eingeleitet. Das berichtet RP-Online mit Verweis auf eine Sprecherin des Kreises Mettmann.
Die Muslimin war wegen angeblicher fehlender „charakterlicher Eignung“ als einzige ihres Jahrganges nicht in den Status einer „Beamtin auf Probe“ erhoben worden. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe wechselnde und widersprüchliche Aussagen zum Tragen des Kopftuchs gemacht. Dadurch sei ein irreparabler Vertrauensverlust eingetreten.
Die Muslimin klagte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Diskriminierung. Das Tragen eines Kopftuchs sei kein Hindernis, um in Nordrhein-Westfalen als Beamtin im allgemeinen Verwaltungsdienst zu arbeiten, entschied das Verwaltungsgericht. (Az: 26 K 5907/12) Das Gericht hatte den Kreis Mettmann dazu verpflichtet, über den Antrag der Klägerin neu zu entscheiden.
Die Muslimin hatte bei ihrer Anhörung angegeben, dass sie sich zunächst aus Angst vor einer Diskriminierung ohne Kopftuch beim Kreis Mettmann beworben habe. Sie sei aber bereits zum Vorstellungsgespräch mit Kopftuch erschienen und habe die Frage, ob sie unter bestimmten dienstlichen Umständen das Kopftuch abnehmen werde, bejaht. Dies sei aber in den fünf Jahren im Öffentlichen Dienst nie von ihr verlangt worden.