Weil zwei Schwestern an einem Wiltzer Gymnasium (Lycée du Nord) mit einem Kopftuch am Unterricht teilnehmen, ist in Luxemburg ein Streit um das Tragen religiöser Symbole an öffentlichen Schulen entbrannt.
Seit 2007 ist der Islam in Luxemburg formal als eine Religion anerkannt. 11.000 Muslime leben Schätzungen zufolge in dem kleinen Land. Probleme mit der Minderheit gibt es, schaut man sich die größten Tageszeitungen und ihre Berichte an, kaum. Seit Kurzem ist in Luxemburg jedoch eine Debatte über das Tragen von islamischen Kopftüchern an Schulen entbrannt.
Auslöser sind, wie das Tageblatt berichtet, zwei muslimische Schwestern, die seit Beginn des Schuljahres das Wiltzer Lycée du Nord besuchen. Sie tragen seit ihrem zehnten Lebensjahr den islamischen Hidschab und sind nun Auslöser für einen Streit über das Tragen von religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen in Luxemburg.
Einzelne Lehrkörper am Gymnasium haben sich über das Tragen der Kopftücher bei der Schulverwaltung beschwert. Nach Gesprächen mit den Eltern der Mädchen und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten, stellte man fest, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für ein Verbot an den Schulen fehlt.
Mittlerweile ist der Fall der beiden Schwestern ein landesweites Thema. Luxemburg diskutiert darüber, wie weit religiöse Toleranz gehen darf. Bereits vor zwei Jahren war ein heftiger Streit darüber entstanden, ob man muslimischen Mädchen das Tragen von Kopftüchern an Schulen – ähnlich wie in Frankreich – verbieten solle. Die Entscheidung damals: Luxemburg braucht das nicht.
Doch jetzt, nach mehreren medialen Berichten über den Fall, wird intensiver über das Thema diskutiert. Das Bildungsministerium ordnet sich in dem Fall der bestehenden Rechtslage unter und der Bildungsminister stellt die Frage, ob es überhaupt möglich sei, Menschen in einem freien Land das Ausleben ihres Glaubens zu verbieten.
Mehrere Lehrkräfte, auch aus dem Lycée du Nord, haben sich in einer Initiative zusammengeschlossen. Sie wollen eine klare und endgültige Antwort in der Sache haben und fordern mit Blick auf das Kopftuch und andere religiöse Symbole im Unterricht ein Verbot. Dabei wollen die Lehrer allerdings ihre Forderungen nicht als antireligiös verstanden wissen. Es gehe ihnen um die Frage nach der Gleichheit von Jungen und Mädchen an den öffentlichen Schulen.
Mädchen mit Kopftuch stellen formal eine Minderheit innerhalb der Minderheit von Muslimen dar. Beispielsweise gibt es am besagten Lycée du Nord erst seit diesem Schuljahr zwei Mädchen mit Hidschab. Davor gab es eine einzige Muslimin mit Kopftuch auf dem Gymnasium, obwohl in Wiltz seit mehreren Jahren mindestens zwei muslimische Gemeinden existieren.