Eine muslimische Bewerberin wird abgelehnt, weil sie zukünftig ein Kopftuch tragen könnte. Die junge Frau stellt Strafanzeige wegen Diskriminierung und geht mit dem Fall an die Öffentlichkeit.
Ein Diskriminierungsfall um eine muslimische Frau bestimmt in den letzten Tagen die Schlagzeilen niederländischer Tageszeitungen. Leila Kallal, 18 Jahre alt, bewirbt sich bei einer Leiharbeitsfirma um eine Stelle als Vermittlerin und wird wegen der Möglichkeit, in Zukunft ein Kopftuch zu tragen, abgelehnt.
Während des Vorstellungsgespräches stellt die Agenturmitarbeiterin viele Fragen zu Leilas Herkunft und zu ihrer Religion. Schließlich fragt sie die Bewerberin, ob sie die Absicht habe in Zukunft ein Kopftuch zu tragen, was Leila verdutzt, da sie nicht mit einem Kopftuch zum Gespräch erschien. Die Mitarbeiterin habe jedoch von einem Arbeitskollegen erfahren, dass Leila bei einer früheren Stelle ein Kopftuch trug. Die Bewerberin antwortet entrüstet, dass sie es eigentlich nicht vorhabe, aber dennoch stolze Muslimin sei.
Bei einem späteren Telefonat zwischen ihr und der Mitarbeiterin kommt das Thema erneut zur Sprache. Diesmal zeichnet Leila das Gespräch auf „um es schwarz auf weiß zu haben“, wie sie später berichtet. Sie stellt explizit die Frage, ob sie auch mit einem Kopftuch willkommen sei und wie das Unternehmen reagiere, wenn eine Mitarbeiterin plötzlich mit Kopftuch erscheine. Die Mitarbeiterin weist darauf hin, dass sie ein niederländisches Unternehmen seien, dessen Mitarbeiter gewissen Anforderungen gerecht werden müssen.
Enttäuscht über diese Antwort, stellt Leila Strafanzeige gegen das Unternehmen wegen Diskriminierung und veröffentlicht die Aufzeichnung bei der niederländischen Tageszeitung Spits.
In einer offiziellen Erklärung rechtfertigt das Unternehmen die Aussage der Mitarbeiterin damit, dass man Leila vor Mobbing schützen wollte, da 95% der Kunden polnischer Abstammung seien und befremdlich auf ein Kopftuch reagieren könnten. Die Kammer zum Schutz der Menschenrechte äußerte sich ebenfalls kritisch zu diesem Vorfall. Schließlich sei es in den Niederlanden verboten, Bewerber aufgrund ihres religiösen Hintergrundes oder ihrer religiösen Praxis abzulehnen.
Auch in Deutschland kämpfen muslimische Frauen mit ähnlichen Problemen. Mitarbeiter in Jobcentern sollen Frauen anraten ihr Kopftuch bei Bewerbungen abzunehmen. Dies belegt auch ein aktueller Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Frauen mit Kopftuch werden laut Bericht in doppelter Hinsicht diskriminiert, sowohl wegen ihres Geschlechts als auch ihrer Religion.