Ein Gespräch mit Meryem Özmen über die Rolle von Jugendämtern, das Thema Kindeswohl, das Familienleben, der Lage von muslimischen Pflegekindern sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung von Personen, denen die Kinder weggenommen wurden.
Jugendämter in Deutschland genießen nicht gerade ein besonders gutes Ansehen. Muslime und Migranten sehen die Einrichtungen höchst kritisch. Vielfach fühlen sich zudem Betroffene von den Einrichtungen drangsaliert und ungerecht behandelt. Ilhan Bilgü sprach mit Meryem Özmen über die Rolle von Jugendämtern in Deutschland und über muslimische Pflegekinder. Özmen ist Projektkoordinatorin bei der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Sie engagiert sich in der Aufklärung, Information und Unterstützung von Familien in den muslimischen Gemeinden.
Ilhan Bilgü: Ich möchte mit einer allgemeinen Frage beginnen: Was sind die Arbeits- und Verantwortungsbereiche der Jugendämter?
Meryem Özmen: Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, deren rechtliche Grundlage sich im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetz, findet. Jugendämter sind also staatliche Behörden, die es sich zum Ziel gemacht haben, Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien zu erbringen. Eltern, also Müttern und Vätern, die kurz vor der Scheidung stehen, dabei zu helfen, ihren Kindern eine gute Erziehung zu ermöglichen. Konkrete Arbeitsbereiche sind die Stärkung und Entwicklung der Talente und Fähigkeiten von Kindern, sowohl individuell als auch in gesellschaftlicher Hinsicht, die Unterstützung von Jugendlichen für ein selbstbewusstes und eigenverantwortliches Leben und die Begleitung und Beratung für ein erfolgreiches Familienleben.
In Deutschland gibt es mehr als 600 Jugendämter. Dementsprechend gibt es Unterschiede zwischen den Ämtern in verschiedenen Bundesländern, was die Interpretation und Anwendung der Kinder- und Jugendschutzgesetze anbelangt.
Ilhan Bilgü: Wie sieht die aktuelle Lage aus? Wie viele Kinder werden beispielsweise pro Jahr durch Jugendämter von ihren Familien genommen und wie viele Kinder bekommen eine neue Familie? Wie viele Kinder sind gezwungen, in einem Heim zu leben, weil keine Pflegefamilie gefunden werden kann? Wie läuft so etwas überhaupt ab?
Meryem Özmen: Die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund, die durch die Jugendämter von ihren Familien genommen wurden, betrug 2004 laut den Statistiken 3.500. 2011 stieg diese Zahl auf 9.000. Insgesamt 38.500 Kinder kamen in die Obhut der Jugendämter. Im Vergleich zu den Zahlen von 2010 gibt es einen Anstieg um 6 %.
Die Prozedur verläuft in etwa so: Die in Obhut genommenen Kinder werden erst einmal an einem angemessenen Ort untergebracht. Beispielsweise bei einer Person, die durch die Jugendämter ausgewählt wurden. Es gibt Familien, die sogenannte Bereitschaftsdienste leisten. Abgesehen davon werden Kinder, für die man keine passende Familie finden konnte, in verschiedene Heime und Unterkünfte gebracht. Die Entscheidung hier liegt bei den Jugendämtern. Dies ist nach dem 42. Artikel des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. Nach diesem Gesetz sind die Jugendämter dazu befugt, die Kinder oder Jugendlichen in Krisensituationen von ihren Familien zu entfernen und sie in Obhut zu nehmen. Bei Kindeswohlgefährdung oder wenn es das Kind selbst verlangt, wird es ebenfalls in Obhut genommen.
Ilhan Bilgü: Können Sie uns über den rechtlichen Hintergrund und Rahmen informieren?
Meryem Özmen: Die erste rechtliche Stütze ist der 3. Paragraf des 6. Artikels des deutschen Grundgesetzes, der dem Staat eine Beobachterrolle über die Erziehung der Eltern beimisst. Das Gesetz, das das Vorgehen der Jugendämter berechtigt, ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII. Nach diesem Gesetz sind die Jugendämter dafür verantwortlich, dass die dort genannten Aufgaben erfüllt werden. Jedoch müssen die Jugendämter der Bundesländer je nach Umsetzung der Gesetze unabhängig voneinander beachtet werden. Man sollte nicht vergessen, dass die Jugendämter nur innerhalb ihrer Kommune befugt sind.
Der 42. Artikel des Grundgesetzes ist die Grundlage für ein schnelles Eingreifen der Jugendämter. Laut diesem Artikel wird das Kind in Obhut genommen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder das Kind selbst danach verlangt. Dies wird zu 90 % jedoch weder mit Zustimmung der Kinder noch der Familie verwirklicht. Die Inobhutnahme ist in Artikel 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Sozialgesetzbuches geregelt. Jugendämter dürfen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durchführen. Findet zum Beispiel eine Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten statt, muss das Jugendamt eine Entscheidung des Familiengerichts einholen, wenn es weiterhin von einer Kindeswohlgefährdung ausgeht. Das Familiengericht trifft gemäß dann gesetzlich verankerte geeignete Maßnahmen, um die Gefahr abzuwenden, wenn die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, dies selbst zu tun.
Die umstrittenste Praxis der Jugendämter ist das Inobhutnehmen der Kinder ohne die Zustimmung der Eltern. Laut den Informationen bei einem Seminar des türkischen Amtes für Auslandstürken werden über 90 % dieser Inobhutnahmen ohne Zustimmung der Eltern durchgeführt.
Ilhan Bilgü: Das Wichtigste hierbei ist sicherlich das Kindeswohl. Wann kann ein Kind von seinen Eltern getrennt, um sein Leben unter besseren Bedingungen fortzuführen?
Meryem Özmen: Zuerst müsste man die Frage beantworten, was das Kindeswohl ist. Denn leider ist dieser Begriff, obwohl er ein Grundbegriff ist, sehr umstritten und wird unterschiedlich verstanden. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das verfassungsgemäß elterliche Recht auf die Erziehung und Bildung ihrer Kinder eingeschränkt werden. Doch der Begriff „Kindeswohl“ ist rechtlich gesehen nicht klar definiert.
In der Praxis gelten folgende Umstände als Gefahr für das Wohl des Kindes: schlechte Behandlung in der Familie, Gewalt, sexuelle Ausnutzung, Vernachlässigung, übermäßiges Belasten des Kindes mit Aufgaben, schwerwiegende Kommunikationsprobleme, Drogenabhängigkeit, Neigung zu Gewalt des Kindes, Probleme in der Schule, ausgelöst durch die Familiensituation. In den letzten Jahren war auch die Beschneidung eines männlichen Kindes Grund für die Inobhutname seitens der Jugendämter. Die Beschneidung wurde als Gefahr für das Wohl des Kindes aufgefasst.
Außerdem geben die Jugendämter keine Auskunft über den weiteren Werdegang der Kinder, die aufgrund von gefährlichen Situationen in Obhut genommen wurden. Unserer Meinung nach sollten diejenigen, die das Sorgerecht für das Kind haben, detailliert darüber informiert werden, wo das Kind untergebracht wird und welche Schule es besuchen wird. Leider zeigen die letzen Ereignisse genau das Gegenteil. Die Eltern werden nicht informiert, die Kinder werden von ihren Familien getrennt. Diese Praxis schadet sowohl dem Kind als auch den anderen Familienmitgliedern: Das Amt für Auslandstürken hat oftmals deutlich klargemacht, dass, obwohl die Inobhutnahme des Kindes nur ein vorübergehendes Krisenmanagement ist, dieser Aspekt bei der Inobhutnahme außer Acht gelassen wird. Die Hälfte der Kinder wird, mit der Begründung, dass sie bei der eigenen Familie gefährdet wären, nicht wieder zurückgegeben.
Ilhan Bilgü: Die Jugendämter bemühen sich, die Kinder zu beschützen. Jedoch ist sie zu einem Albtraum türkischer Migranten geworden. Wir hören, dass sich viele Familien sehr viel Mühe geben, damit ihre Kinder wieder zurück nach Hause kommen können. Warum geraten Familien, die sich so für ihre Kinder einsetzen, in eine solche Situation.
Meryem Özmen: Es kommen mehrere Faktoren zusammen. Beispielsweise entstehen Probleme aufgrund von Unwissenheit und unzureichenden Sprachkenntnissen. Die kulturellen Unterschiede und Vorurteile, die das Migrantenleben mit sich bringen, beeinflussen das Verhältnis zwischen den Familien und den Jugendämtern beträchtlich. Auf der anderen Seite ist das Familienbild sehr wichtig. Wir sollten nicht vergessen, dass familieninterne Probleme oder sogar Gewaltanwendung irreparable Schäden bei den Kindern hinterlassen.
Die Entscheidungen, die die Jugendämter bisher getroffen haben, die negativen Erfahrungen und die Ereignisse, über die man informiert wurde, können die Familien einschüchtern. Den wichtigsten Faktor stellen die türkischsprachigen Mitarbeiter in den Einrichtungen dar, da wesentlich sie zur gegenseitigen Kommunikation beitragen. Dass die Übersetzung von jemandem aus dieser Kultur gemacht wird, wird zur Verständigung beider Seiten, also für die Familie und für das Jugendamt, beitragen und womöglich die Einstellung der betroffenen Familie gegenüber den Jugendämtern ändern. Als Beitrag sollten Konzepte und Weiterbildungen zum Kulturdolmetscher organisiert werden.
Ilhan Bilgü: Welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung können bei Familienkrisen getroffen werden, ehe sie die Jugendämter erreichen?
Meryem Özmen: Die Familie als ein soziales Glied der Gesellschaft ist eine besondere Institution, die den Kern der Gesellschaft darstellt und das Wohlergehen solcher aufrechterhält. Im Falle eines Bruches dessen heißt dies ein Bruch in der gesamten Gesellschaft. Um eine intakte Kommunikation zu gewährleisten und kommunikative Missverständnisse zu vermeiden, sollte ein Informationsaustausch zwischen den jüngeren und der älteren Generationen stattfinden. Wir zum Beispiel organisieren als IGMG überall „ Familien- und Bildungsseminare“, um unsere Mitmenschen zu unterstützen, ihnen bei Konfliktsituationen helfen zu können und einen ihrer Identität passenden, familiären Raum zu verschaffen. Gleichzeitig bieten wir Beratungsdienste für hilfsbedürftige Familien an.
Natürlich sind diesbezüglich auch unterstützende Arbeiten der Jugendämter zu finden. Die Mitarbeiter solcher Abteilungen informieren die Familien bezüglich der Möglichkeiten für Unterstützungs- und Beratungsdienste im Falle eines solchen Bedürfnisses und leiten sie an die zuständigen Organe. Zudem bieten sie Informationen bezüglich Pflegediensten, Tagesheimen und Kinderbetreuung an. Die Eltern fühlen sich zeitweise auf Unterstützung bzw. auf Wegweiser hinsichtlich dieser Themen angewiesen. Manchmal kann die Situation in der Familie so weit führen, dass die Eltern oft nicht wissen, wie sie alleine zurechtkommen können. In solchen Fällen können die Familien, Kinder und Jugendliche sich an die Jugendämter wenden und von den Beratungs- und Coachingdiensten profitieren.
Ausgebildete Fachkräfte versuchen in entsprechenden Situationen Konflikte zu bewältigen, in bildungs- und familienrechtlichen Angelegenheiten professionelle Hilfe anzubieten, bei Themen, die die Bildung betreffen, hilfreich zu sein und die Familien bezüglich Gesundheitsdienste im psychologischen Bereich zu informieren. Zusammenfassend sollten Jugendämter in diesem Zusammenhang nicht als „schlechte und feindliche Institutionen“ betrachtet werden.
Ilhan Bilgü: Warum ist es so wichtig, dass die Kinder aus Familien mit türkischem Migrationshintergrund in die Obhut von Familien mit türkischen Wurzeln gegeben werden? Denkt man, dass ein Kind bei einer deutschen Familie nicht glücklich werden würde?
Meryem Özmen: Eigentlich spielt hier wieder das Kindeswohl eine Rolle. Wenn wir die Situation aus einem anderen Blickwinkel betrachten, scheint es unmöglich, dass das Kind in einer solchen Situation seine eigene Religion, Kultur und Sprache bewahren kann. Es ist auch sehr schwierig, so etwas von der Familie zu erwarten. Laut den Studien werden muslimische Kinder leider großteils an christliche Pflegefamilien weitergegeben. Die Kinder, die bei diesen Familien leben, wachsen in einer anderen Umgebung auf und können ihre eigene Religion, Sprache und Kultur nicht lernen. Die Ausbildung, die die Pflegefamilien durchlaufen mussten, kann hier unzureichend sein. Besonders der Stillstand in der Sprachentwicklung von jüngeren Kindern ist ein wichtiges Thema. Es ist bekannt, dass Kinder, die später zu ihren eigenen Familien zurückkehren, große Probleme mit der Sprache haben. Kinder, die ihre eigene Muttersprache nie sprechen und nur begrenzt ihre Familien sehen können, entfremden sich mit der Zeit von ihrer Kultur und ihrer Sprache. Rechtlich gesehen spricht das gegen das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG), das den Eltern das Recht über die religiöse Erziehung ihrer Kinder gibt und auch gegen den 4. Artikel der Verfassung, der die religiöse Freiheit garantiert.
Trotz allem möchte ich die Tatsache unterstreichen, dass nicht nur türkische Kinder dieser Gefahr und Adaption ausgesetzt sind, sondern alle Kinder. In diesem Zusammenhang denke ich, dass Personen ausgebildet werden müssen, die in diesem Zeitraum als Unterstützung den Verlauf mitverfolgen – im Interesse der Pflegefamilie, des Kindes und dessen eigentlicher Familie.
Ilhan Bilgü: Wie sehr man auch möchte, dass türkischstämmige Kinder zu türkischen Pflegefamilien kommen, bewerben sich türkische Familien nicht als solche Pflegefamilien. Liegt das daran, dass sie nicht gut genug darüber informiert sind? Oder gibt es da auch andere Gründe?
Meryem Özmen: Der Informationsmangel ist natürlich der wichtigste Faktor. Wenn man religiöse Aspekte hinzunimmt, gibt es auch Bedenken bezüglich der Privatsphäre. Außerdem ist es natürlich eine große Aufgabe, neben der Sorgepflicht für die eigenen Kinder auch anderen Kindern zu helfen.
Unser Prophet ist diesbezüglich ein sehr gutes Beispiel gewesen. In einer Überlieferung heißt es: „Das beste Haus unter den Häusern der Muslime ist das, in dem Waisen aufgenommen und gut behandelt werden. Das schlechteste Haus ist das, in dem Waisen schlecht behandelt werden.“ Auch andere Überlieferungen verdeutlichen die Wichtigkeit, Waisenkinder wie eigene Kinder bei sich aufzunehmen.
Auf der anderen Seite ist die Angst und Ungewissheit den Jugendämtern gegenüber ein anderer wichtiger Faktor. Zudem macht es die Bürokratie vielen Migrantenfamilien nahezu unmöglich, sich als Pflegefamilie anzubieten. Trotzdem denke ich, dass sich die Sichtweise der Familien zu diesem Thema ändern muss.
Ilhan Bilgü: Wo können sich die Familien denn als Pflegefamilien bewerben und wie läuft der Prozess ab?
Meryem Özmen: Die Familien müssen zuerst einen Termin mit dem Jugendamt in ihrer Stadt ausmachen. Erst nach gewissen bürokratischen Notwendigkeiten und dem Zusammentragen aller Dokumente kann ein formaler Antrag gestellt werden. Unmittelbar danach wird die Familie einem Test unterzogen, dann muss sie einen, je nach Bundesland, 6-8 monatigen Lehrgang absolvieren. In den letzten Sitzungen wird die gesamte Familie einer Ausbildung unterzogen. Die Kinder dieser Familien werden besonders ausgebildet, damit sie sich an diese Situation gewöhnen.
Aber die Kriterien können auch innerhalb der Jugendämter variieren. Die wichtigsten Kriterien sind folgende: Kenntnisse der deutschen Sprache, körperliche und seelische Gesundheit, Erfahrungen bei der Kindererziehung, keine großen Altersunterschiede zwischen Pflegekind und Pflegeeltern, Anwesenheit der Pflegeeltern in den ersten Jahren. Manchmal kann es monatelang oder sogar jahrelang dauern, ehe man als Pflegefamilie zugelassen wird.
Ilhan Bilgü: Was ist wichtig, damit eine Familie keine Probleme mit den Jugendämtern bekommen und sich nicht von ihren Kindern nicht müssen?
Meryem Özmen: Die Familien müssen mehr Zeit mit ihren Kinder verbringen. Sie müssen die Entwicklung des Kindes durch soziale Aktivitäten unterstützen und bei Problemen Spezialisten aufsuchen. Solch eine Unterstützung und Hilfe heißt keineswegs, dass die Familie unfähig ist. Ich empfehle, besonders den jungen Familien, in diesen Situationen etwas sensibler zu sein. Kinder entwickeln sich durch mehrere Faktoren sehr schnell und dies kann einen Konfliktbereich für Familien darstellen.
Die Familien müssen ihre Kinder vor allem in ihrem Schulalltag unterstützen. Sie sollten an den Elternsprechtagen und -arbeiten teilnehmen. Somit würden sie als aktive Eltern ihren Kindern bei ihrer Bildung helfen. Die allergrößte Empfehlung an die Familien ist, dass sie mit ihren Kindern über die Probleme reden. Meistens benötigen die Kinder einfach nur jemanden, der ihnen zuhört und sie versteht.
Ilhan Bilgü: Gibt es auch Familien, denen ihre Kinder zurecht weggenommen werden? Oder denken Sie, dass die Jugendämter den Familien gegenüber ungerecht sind?
Meryem Özmen: Egal wie oft sie einen Gegenstand in kleine Teile teilen, es hat immer zwei Seiten. Ich möchte trotz dieser geschilderten Probleme auch betonen, dass es Ereignisse gibt, in denen die Jugendämter vollkommen zurecht handeln. Wenn ein Kind sexuell missbraucht wird oder einem Kind Gewalt angetan wird, ist sein Wohl offensichtlich in Gefahr.
Ilhan Bilgü: Was können wir tun, um unsere Kinder zu beschützen und um die Familien zu informieren?
Meryem Özmen: Kurz: Man muss sich und andere informieren. Hierbei fällt zivilen Organisationen eine besondere Rolle zu. Moscheen und Vereine sollten mit den Jugendämtern Informationstage organisieren und gemeinsame Projekte ausarbeiten. Daran arbeiten wir.
Bei diesem Interview handelt es sich um eine erweiterte und aktualisierte Version eines Beitrags aus der 216. Ausgabe der Zeitschrift „Perspektif“.