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Schleswig-Holstein

Petition für Burka-Verbot abgelehnt

Eine Petition für ein Verbot derVollverschleierung muslimischer Frauen wurde beim Landtag in Kiel eingereicht. Der Petitionsausschuss und das Bundesinnenministerium lehnten das Begehren ab.

18
02
2014

Ein Bürger aus Kiel reichte beim Landtag in Schleswig-Holstein eine Petition ein, mit der Forderung nach einem Burka-Verbot für muslimische Frauen. Die Vollverschleierung sei ein Symbol der Unterdrückung und könne nicht mit der Religionsfreiheit legitimiert werden.

Das Innenministerium lehnte diesen Antrag jedoch in einer Stellungnahme ab. „Dem Anliegen des Petenten kann nicht entsprochen werden“, so das Ministerium. Es verweist auf den Grundsatz der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, das unverletzlich sei.

Die Burka sei eine Ganzkörperverschleierung, die von Musliminnen auch aus religiöser Überzeugung getragen werde. Daher könne der Staat diese nicht gesetzlich verbieten und bei Verstößen gegen ein Verbot sanktionieren.

Leserkommentare

Jonah Gray sagt:
Ich kann und will den Beschluss des Innenministeriums nicht nachvollziehen. Der Islam gehört nach meiner Ansicht weder zu Deutschland noch zu Europa. Und die Vollverschleierung der Frau hat nach meiner Ansicht absolut nichts mit Religions- oder Gaubensfreiheit zu tun. Wenn den muslimischen Bürgern unsere Werte wie Gleichberechtigung von Frauen, Männern, Homo-und auch Transsexuellen nicht gefallen, können diese jederzeit in ihre Heimatländer zurückkehren oder in ein anderes muslimisches Land auswandern. Hier herrscht das Grundgesetz und nicht die Scharia.
23.01.16
16:04
Rolf Schaumburg sagt:
Laut dem Landtag in Schleswig-Holstein ist also der Grundsatz der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, unverletzlich. Auch durch andere Gesetze? Das würde doch bedeuten, wenn ich mich dem Glauben an Satan, oder aztekische Götter etc. zuwende, dann dürfte ich die in diesem Glauben geforderten Menschenopfer darbringen ohne durch andere Gesetze sanktioniert zu werden? Die Burka verstößt gegen das Verbot der Vermummung auf öffentlichen Plätzen und Einrichtungen. Die Burka verstößt gegen das Recht der Selbstbestimmung, zu mindestens der Frauen die sie nicht freiwillig tagen. Die Burka verstößt gegen Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte der Frau. Die Burka ist häusliche wie religiöse Gewalt gegen Frauen. Und weder dieser Landrat noch die Bundesregierung sehen hier Handlungsbedarf?
27.01.16
12:08