Fünf Bistümer der Katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen haben ein Positionspapier erstellt um die Regelungen für Bekenntnisschulen zu reformieren. Darin enthalten sind Ideen für die Öffnung der Schulen auch für nichtkatholische Schüler und Lehrkräfte.
Schülern, die nicht am Religionsunterricht einer staatlichen Bekenntnisgrundschule in Nordrhein-Westfalen (NRW) teilnehmen möchten, kann die Aufnahme verweigert werden. Das entschied des Verwaltungsgerichts (VG) Minden im September 2013. Ein Eilantrag einer muslimischen Familie wurde abgelehnt. Der betroffene Schüler wollte nicht am Religionsunterricht einer katholischen Bekenntnisschule teilnehmen, konnte deshalb nicht an der Wunschschule eingeschult werden und besucht jetzt eine deutlich weiter gelegene Schule in Paderborn. Der Entscheidung des VG Minden lag die besondere rechtliche Stellung von Bekenntnisschulen in NRW zugrunde.
Solche und ähnliche Vorfälle werden auch von der Katholischen Kirche in NRW mit Unbehagen verfolgt. Deshalb schlägt sie neue Regelungen für die Bekenntnisgrundschulen in staatlicher Trägerschaft vor. In einem Positionspapier der fünf NRW-Bistümer wird angeregt, die Zahl der Bekenntnisschulen dem Bedarf anzupassen. Die Bekenntnisschulen sollen für andere Konfessionen und Religionen geöffnet werden. Sofern es zwölf Schüler eines fremden Bekenntnisses gibt, sollen diese ihren eigenen Religionsunterricht bekommen, etwa protestantischen oder islamischen Religionsunterricht. Am verpflichtenden Besuch des Religionsunterrichts will man aber festhalten.
Darüber hinaus will die katholische Kirche offiziell auch konfessionslose und nichtkatholische Lehrer akzeptieren, wenn sie das Schulprofil mittragen. Für Schulleiter soll nach wie vor gelten, dass sie der katholischen Kirche angehören müssen. Die Vorschläge laufen insgesamt darauf hinaus, Bekenntnisschulen als Wahlalternative zu sichern.
Wunsch der Bistümer ist es auch, mehr Grundschulen in eigener Trägerschaft gründen zu können, etwa dort, wo es zu wenige Bekenntnisschulen gibt. Das ist derzeit aber nur ausnahmsweise und in wenigen Fällen in NRW erlaubt. Es gibt zudem in einigen Regionen in NRW laut Katholischer Kirche zu viele Bekenntnisschulen. Dies liegt auch daran, dass die Zahl kirchlich gebundener Schüler gesunken ist und weiter sinkt. Zudem sind heute viele Schüler Muslime, die mancherorts – wie in Paderborn – keine neutrale Gemeinschaftsgrundschule in der Nähe wählen können.
Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in NRW und Niedersachsen. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet, die aber die heutigen demografischen Verhältnisse nicht mehr abbilden. Da religiös ungebundene Eltern oder Muslime in manchen Kommunen keine andere ortsnahe Schule wählen können, wird der Ruf nach Umwandlung laut. Dem müssen zwei Drittel der Eltern zustimmen. Die NRW-Regierungsparteien SPD und Grüne wollen das Quorum „Richtung 30 Prozent“ senken, streben aber eine einvernehmliche Lösung mit der evangelischen und katholischen Kirche an.
In ihrem Papier signalisieren die katholischen Bistümer ihre Bereitschaft, über die Quote zu verhandeln, nennen aber keine konkrete Zahl. Zudem erklären sie sich damit einverstanden, dass die Initiative zu einer Umwandlung auch vom Träger oder der Schulaufsicht ausgehen können soll. Die Bistümer lehnen es aber ab, dass eine Grundschule automatisch ihren Bekenntnisstatus verliert, wenn die Zahl der konfessionsgebundenen Schüler unter ein bestimmtes Level fällt. Diese Folge tritt in Niedersachsen ein, wenn über vier Jahre weniger als 30 Prozent der Schüler der jeweiligen Konfession angehören.
Landesweit existieren in NRW 911 katholische, 76 evangelische und 2 jüdische Bekenntnisschulen. Sie machen gemeinsam etwa ein Drittel sämtlicher Grundschulen in NRW aus. Die besondere Stellung der Bekenntnisgrundschulen könnte allerdings auf dem juristischen Weg aufgehoben werden. Die Eltern des Kindes aus Paderborn wollen gegen die bisherigen Regeln weiter klagen. (KNA/iQ)