Schächtverbot

Jüdischer Weltkongress appelliert an UNO

Der Jüdische Weltkongress fordert die Vereinten Nationen auf, das Schächtverbot als Verstoß gegen die Religionsfreiheit zu verurteilen. Auch in Deutschland ist das Schächten nach islamischen und jüdischen Vorschriften verboten. Muslime kritisieren ebenfalls diese Regelung.

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03
2014
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Der jüdische Weltkongress (WIC) reagiert auf die vermehren Schächtverbote in verschiedenen Ländern, und appellierte am Mittwoch (12.03.2014) an die Vereinten Nationen diese als Verstöße gegen die Religionsfreiheit zu verurteilen. Der UN- Menschenrechtsrat soll gezielt gegen das Verbot jüdischer und muslimischer Ritualschächtungen vorgehen, sodass Mitgliedstaaten bisherige Gesetzesvorhaben stoppen, fordert WIC- Präsident Robert Singer. Namentlich wurde insbesondere der UN- Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit Heiner Bielefeldt aufgerufen, bei der aktuellen Tagung des Menschenrechtsrates in Genf dieses Thema auf die Agenda zu setzen.

Der Jüdische Weltkongress, mit Sitz in New York, versteht sich als Vertretung jüdischer Interessen bei Regierungen und internationalen Organisationen. Dem WJC gehören aktuell jüdische Gemeinden und Organisationen aus rund 100 Ländern an.

Ähnlich wie bei der Beschneidungsdebatte, verfolgen Juden und Muslime auch beim Thema Schächtung dieselben Interessen. Erst kürzlich erfüllte die Nachricht über die Durchsetzung des Schächtverbotes in Dänemark und Polen die Schlagzeilen diverser Medienberichte. Ein Trend, der von muslimischen und jüdischen Vertretern kritisiert wird.

Schächtverbot in Deutschland

In Deutschland ist das rituelle Schächten, nach jüdischen und muslimischen Speisevorschriften ebenfalls verboten. Das Tierschutzgesetz (§4a) untersagt das betäubungslose schächten von Tieren. Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen sind jedoch möglich. Doch erteilen die dafür zuständigen Behörden nur sehr selten Genehmigungen, und wenn dann nur unter strengen Auflagen. Zudem gibt es Vorschriften, die nur Fachleuten das Schächten von Tieren unter der Aufsicht des Veterinäramtes gestattet.

Vor allem zu Zeiten des islamischen Opferfestes wird dieses kontroverse Thema diskutiert. Hierzu äußerte sich der Koordinationsrat der Muslime schon mehrfach kritisch. „Der Koordinationsrat der Muslime ruft hier die deutschen Behörden auf, einheitliche Regelungen für die Erfüllung dieser religiösen Pflicht der Opferung zu treffen. Viele Muslime können ihrer Pflicht der Opferung hierzulande nicht nachkommen und das Opferfest nicht in seinem Geiste erleben. Hier gibt es trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum betäubungslosen Schächten noch große bürokratische Hindernisse“, heißt es in einer Stellungnahme. (KNA/iQ/ms)