Im Integrationsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich der Staatssekretär im Wissenschaftsministerium, Helmut Dockter, zum aktuellen Stand der Gespräche zwischen KRM, Ministerium und ZIT geäußert. Dabei machte Dockter auf die verfassungsmäßige Ordnung aufmerksam und betonte die Deutungshoheit von Religionsgemeinschaften bei Glaubensfragen.
Auf Antrag der nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten und integrationspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Serap Güler, hat sich der Integrationsausschuss des Landtags mit der Einbeziehung islamischer Religionsgemeinschaften in die Weiterentwicklung des Instituts für Islamische Studien bzw. dem Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster beschäftigt.
Dort war es zuletzt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Koordinationsrat der Muslime und der Universitätsleitung, sowie dem Zentrum für Islamische Theologie gekommen. Das Wissenschaftsministerium vermittelt in dem Streit, bei der es auch um die Besetzung von Lehrstühlen für Islamische Theologie geht. Insbesondere hatte sich ein Streit um die Person des Leiters des Zentrums, Mouhanad Khorchide, entzündet.
Helmut Dockter, Staatssekretär im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gab am 13. März 2014 laut Ausschussprotokoll einen Überblick zur aktuellen Situation der islamischen Theologie und dem schwelenden Streit zwischen ZIT und Koordinationsrat der Muslime (KRM). Dockter verwies dabei auf einen Bericht, der den Mitgliedern im Integrationsausschuss vorab versendet wurde.
Den Religionsgemeinschaften in Glaubensfragen unterwerfen
Im Bericht der Landesregierung heißt es: „Nach Auffassung der Landesregierung muss es darum gehen, die Authentizität der islamischen Religionspädagogik und der islamischen Theologie entsprechend der in Deutschland geübten Tradition des Staatskirchenrechts in Zusammenarbeit mit den vier im KRM zusammengeschlossenen muslimischen Gemeinschaften, der Universität Münster und den dort islamische Religionspädagogik Lehrenden sicherzustellen.“
Der Staatssekretär machte jedoch weitere Anmerkungen zur Sache. Dockter erklärte, der gesamte Prozess zur Etablierung eines neuen theologischen außerkirchlichen Faches werde nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle Beteiligten Zurückhaltung auferlegen und die jedem Einzelnen zugewiesene Aufgabe erfüllen. „Die Religionsgemeinschaften sind gehalten, sich auf die Wahrung der wesentlichen Glaubensinhalte zu beschränken. Die Hochschulen sind aufgerufen, sich der Deutungshoheit der Religionsgemeinschaften in Glaubensfragen zu unterwerfen“, erklärte Dockter.
Nächstes Treffen im April
Im Hinblick auf anstehende zustimmungspflichtige Fragen zur bekenntnisgebundenen islamischen Theologie an der Universität Münster wollen die Beteiligten – die Universität, die im KRM vertretenen Verbände und das Wissenschaftsministerium – zeitnah Lösungen erarbeiten, sagte Dockter. Es gehe hier beispielsweise um Berufungen auf weitere Lehrstühle.
Das Ministerium hatte nach dem letzten Treffen Anfang Februar mitgeteilt, dass bei den Gesprächen über die Fragen zur Einbeziehung der Religionsgemeinschaften in die Weiterentwicklung des Standortes Münster diskutiert wurde. Man sei sich einig, dass die bisherige Kommunikation „nicht störungsfrei verlaufen“ sei und man künftig „partnerschaftlich und wohlwollend miteinander zusammenarbeiten“ wolle.
Das nächste Gespräch zwischen den Beteiligten wurde von Dockter für Anfang April angekündigt.