Bundesverwaltungsgericht

Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht an Grundschulen

Das Land Baden-Württemberg muss keinen Ethik-Unterricht an staatlichen Grundschulen einführen. Zur Einrichtung eines solchen Faches sei das Bundesland laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verpflichtet. Das Fach Religion sei hingegen durch das Grundgesetz vorgeschrieben.

17
04
2014

Bislang gab es in Baden-Württemberg nur von Kirchen und Jüdischen Gemeinden getragenen ordentlichen Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Derzeit führt das Land Gespräche mit muslimischen Religionsgemeinschaften über eine Etablierung von islamischem Religionsunterricht. Hierfür werden ein oder mehrere Ansprechpartner gesucht und Anträge ausgewertet.

Doch das Modell gefällt nicht jedem. So wollte eine Mutter aus Baden-Württemberg erreichen, dass ihre konfessionslosen Kinder bereits in der Grundschule statt des Religionsunterrichtes das Fach Ethik besuchen. Dieses wird aber in den Schulen in Baden-Württemberg erst ab den höheren Klassen (7. und 8. Klasse) angeboten. In einer Vorinstanz hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig sei.

Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück

Die Klägerin hatte einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot durch die Regelungen in Baden-Württemberg geltend gemacht, da konfessionsgebundene Schüler ab der ersten Klasse am Religionsunterricht teilnehmen könnten. Die Klägerin forderte die Einführung eines gesonderten Ethikunterrichtes für konfessionslose Schulkinder. Es fehle an einem Ersatzfach. Darin liege eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber konfessionell gebundenen Schülern.

Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht wies in seiner heutigen Entscheidung (BVerwG 6 C 11.13) die Revision der Klägerin zurück. Bei der Einrichtung von Schulfächern verfüge der Staat über Gestaltungsfreiheit. Mit dem Verzicht auf Einrichtung eines Faches Ethik in der Grundschule würden die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit nicht überschritten. Eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen, folge hieraus nicht. Das Fach Religion sei anders als das Fach Ethik durch das Grundgesetz vorgeschrieben.

Leserkommentare

Reinhard Moysich sagt:
Fach „Ethik“ statt „Religion“! „Religion“ ist eine „Weltanschauung“. Und dazu hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass der deutsche Staat „weltanschauungsneutral“ sein muss, da nur dann Deutschland eine „Heimstatt“ für alle sein kann, egal ob sie religiös oder nichtreligiös sind. Damit gehört das früher durch massiven Druck von Bischöfen in das Grundgesetz hineingepresste Fach Religion an öffentlichen Schulen zu den so genannten „verfassungswidrigen Verfassungsrechten“, zumal es in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu Grundgesetz-Artikel 140 steht: „Es besteht keine Staatskirche“. Baden-Württemberg sollte eine Bundesratsinitiative starten mit dem Ziel, die verfassungswidrige Bevorzugung vom Religionsunterricht zu streichen und z.B. durch „Ethik-und Weltanschauungsunterricht“ zu ersetzen. Noch besser, schneller und für das immer mehr beschädigte Ansehen der Kirchen sehr hilfreich wäre es, wenn die Kirchen endlich der Nächstenliebe gemäß auf das völlig unchristliche Bestehen auf Bevorzugung von sich aus verzichten und Religionsunterricht nur noch in ihren Räumlichkeiten anböten!
17.04.14
21:05