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Türkei-Reise

Klage wegen Muezzin-Ruf gescheitert

Vor dem Amtsgericht Hannover wurde eine Klage auf Schadensersatz gegen ein in Hannover ansässiges Reiseunternehmen wegen angeblicher Mängel bei einer Türkeireise abgewiesen. Der Kläger hatte unter anderem den islamischen Gebetsruf bemängelt.

26
04
2014
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Der Kläger buchte bei einem Reiseunternehmen in Hannover für die Zeit vom 4.9.- 18.9.2013 eine Flugpauschalreise mit All Inclusive- Leistungen im Hotel „Angora Beach Resort“ in Doğanbey (Türkische Ägäis) für sich und seine Partnerin für 2258 €.

Der Kläger bemängelte, dass sich in der Nähe des Hotels eine Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für ca. 5 Minuten zum Gebet gerufen habe. Außerdem sei während des Hinflugs die Armlehne am Sitz abgebrochen, beim Rückflug habe das Flugzeug erst beim 3. Landeversuch unsanft aufgesetzt.

Islamischer Gebetsruf landestypisch

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung (Az: 559 C 44/14) fest, dass islamische Gebetsrufe in der Türkei landestypisch seien, vergleichbar mit Kirchenglockengeläut in einem christlichen Land. Ein Reisemangel sei darin nicht zu sehen. Außerdem war der Reisebeschreibung zu entnehmen gewesen, dass sich das Hotel im Ortszentrum von Doğanbey befindet, sodass der Kläger mit landestypischen Geräuschen hätte rechnen müssen.

Der defekte Sitz stellte zur Überzeugung des Gerichts eine bloße Unannehmlichkeit dar, die nicht zu einer Minderung führe. Es sei dem Klägervortrag nicht zu entnehmen gewesen, wann und wie die Armlehne abgebrochen sei. Außerdem führe eine etwaig fehlende Armlehne nicht dazu, dass das Sitzen derart beeinträchtigt würde, dass der Flug insgesamt unbrauchbar wäre.

Da die Landung von Wetterbedingungen abhänge, auf die der Luftbeförderer keinen Einfluss habe, müsse ein Fluggast im Einzelfall auch mit einer unsanften Landung rechnen.