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DITIB-Zentrale

Verfahren um Bau der Kölner Zentralmoschee geht weiter

Der Streit um ausstehenden Werklohn zwischen der Baufirma Nuha und der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) geht weiter. In erster Instanz war die Klage des Bauunternehmens zurückgewiesen worden. Jetzt könnte das Verfahren länger dauern.

25
06
2014
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Das Verfahren um den Bau der Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld geht weiter. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) verkündete am Mittwoch in einem Hinweisbeschluss, dass es weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Hauptstreitpunkte zwischen der klagenden Baufirma Nuha und der Bauherrin der Moschee, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), sieht.

Im Streit um den Bau der Moschee fordert das Bauunternehmen einen offenen Restbetrag für Werklohn von rund zwei Millionen Euro von der DITIB. Die DITIB hatte den Vertrag mit der Nuha vor der Fertigstellung der Moschee gekündigt und das Geld nicht an die Baufirma ausgezahlt. Begründet wurde dies mit Baumängeln, unter anderem damit, dass das Bauunternehmen einen anderen Beton als vereinbart verwendet habe.

In erster Instanz zurückgewiesen

Das OLG erklärte, die Lohnforderung sei unabhängig von der Frage fällig, ob der Bauherr zu Recht den Werkvertrag fristlos gekündigt hat. Die Wirksamkeit dieser Kündigung wirke sich lediglich insoweit aus, als das Bauunternehmen eine Vergütung auch für nicht erbrachte Leistungen verlange. Die fragliche Position belaufe sich jedoch auf lediglich 5.500 Euro.

Das Kölner Landgericht hatte die Klage der Baufirma im März 2013 in erster Instanz zurückgewiesen. Für nicht mangelfrei erbrachte Leistungen könne die Nuha keinen Werklohn verlangen, so das frühere Urteil. Die Nuha ging in Berufung. Sie argumentiert, dass sie die Leistung erbracht habe und die Verwendung des anderen Betons mündlich vereinbart worden sei. Die Ditib bestreitet das.

Nun haben die Parteien bis Ende Juli Zeit, um sich zu dem Hinweisbeschluss zu äußern. Nach Angaben des OLG könnte eine weitere Beweisaufnahme erforderlich werden. Der Prozess wird also möglicherweise noch länger dauern.

Gutachten weiterhin nicht fertiggestellt

Ursprünglich sollte die Moschee in Köln-Ehrenfeld im Sommer 2012 öffnen. Bis heute sind nach Angaben der Ditib nur rund 60 Prozent des Gebäudekomplexes fertiggestellt, darunter der Verwaltungstrackt und eine Bibliothek. Die Fertigstellung des Gebetsraumes verzögert sich wegen des laufenden Verfahrens und eines weiteren Rechtstreits. Hier wartet man seit fast einem Jahr auf die Ergebnisse eines Gutachters, der über 1.000 Mängel und Pfusch am Bau untersucht.

Dennoch schreite man, nach Angaben eines DITIB-Vertreters, Schritt für Schritt voran. Die Moschee sei zwar nicht endgültig fertiggestellt, sie stehe aber weiterhin offen. Man plane zudem Eröffnungsfeiern für einzelne Komplexe des Gesamtbaus. Provisorisch wurde für die Gläubigen auch ein großer Gebetsraum eingerichtet. Im vergangenen Jahr sollen zudem bis zu 5.000 Menschen an Moscheeführungen im Komplex teilgenommen haben. (KNA/iQ)