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Frankreich

Revisionsgericht unterstützt Entlassung einer Erzieherin mit Kopftuch

Der Oberste Gerichtshof in Frankreich hat im Fall von Fatima Afif entschieden, dass die Entlassung der Muslimin im Jahr 2008 legitim gewesen sei. Der Kindergärtnerin wurde damals wegen ihres Kopftuches gekündigt. Afif will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.

30
06
2014
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Frankreichs Oberster Gerichtshof urteilte am vergangenen Mittwoch (25.06.2014), dass die Entlassung der Kindergärtnerin Fatima Afif legitim gewesen sei. Zudem habe die Entlassung nicht gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Das Urteil beim Revisionsgericht war für Afif die letzte Chance vor einem heimischen Gericht Recht zu bekommen. Afif wurde 2008 von einer privaten Kinderkrippe entlassen, mit der Begründung, dass ihr Kopftuch dem Prinzip einer Trennung von Staat und Religion widerspräche. Aus dem langjährigen Prozess vor verschiedenen Gerichten gingen unterschiedliche Urteile hervor.

Erstes Urteil: Entlassung diskriminierend

Zunächst hatte Afif erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Der Kassationsgerichtshof urteilte im März 2013, dass die Entlassung der Muslimin diskriminierend gewesen sei und nicht mit dem laizistischen Prinzip begründet werden könne.

Ein Berufungsgericht in Paris urteilte jedoch im November, dass die Entlassung rechtens gewesen sei. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Angestellte sich an die internen Richtlinien des Kindergartens hätte halten müssen. Afif hätte laut Gericht ihr Kopftuch entsprechend ablegen müssen. Der Kindergarten habe das Recht gehabt, die Angestellte zu entlassen. Das abschließende Revisionsverfahren vor ein paar Tagen unterstützte diese Entscheidung.

Klage vor dem europäischen Gerichtshof geplant

Die muslimische Erzieherin und ihr Anwalt zeigen sich enttäuscht über das Urteil des Revisionsgerichts. Entschlossen bereiten sie nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der letzten noch möglichen Instanz, vor.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich aktuell bereits mit einem weiteren Fall einer muslimische Frau aus Frankreich. Darin geht es um das Verbot der Vollverschleierung an öffentlichen Plätzen in Frankreich. Erwartet wird, dass das Gericht bereits morgen (01.07.2014) das Burka-Verbot in Frankreich bestätigt. Wann es zu einer Entscheidung im Fall Afif kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch unklar.