Burka-Verbot

ZMD-Vorsitzender Mazyek kritisiert EGMR-Entscheidung

Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum bestehenden Burka-Verbot in Frankreich kritisiert. Ein solches Verbot könne auch eine Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit bedeuten, erklärte Mazyek.

02
07
2014

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, sieht das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtmäßigkeit des Burka-Verbots in Frankreich kritisch. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (Mittwoch) sagte Mazyek: „Ein solches Verbot kann auch eine Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit bedeuten.“ Manchmal könne das Selbstbestimmungsrecht der Frau eine Richtung gehen, die einem persönlich nicht gefalle oder religiös umstritten sei, die dennoch aber nicht einfach beschnitten werden dürfe.

Mazyek hob hervor, dass der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht verhüllt, aus islamisch-theologischer Sicht kein Muss sei. „Das Tragen einer Burka ist oft eine kulturell gewachsene Tradition.“ Zwar werde dies in der westlichen Gesellschaft als fremd empfunden, es sei aber nicht automatisch ein Zeichen der Unterdrückung der Frau. Persönlich lehnt der Zentralrats-Vorsitzende den Gesichtsschleier (Niqab) oder die Burka ab. „Ich finde das auch unsolidarisch gegenüber jenen muslimischen Frauen, die ihr Gesicht mit Kopftuch zeigen“, sagte Mazyek.

EGMR hatte Burka-Verbot in Frankreich bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am Dienstag das Burka-Verbot in Frankreich für rechtsgültig erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung verstoße nicht gegen die Grundrechte, urteilten die Straßburger Richter. Die Richter kritisierten allerdings den französischen Gesetzgeber scharf. Das Gesetz sei in einer Atmosphäre von Islamfeindlichkeit entstanden heißt es. Es sei jedoch legitim, wenn der Staat auf diese Weise die Voraussetzung für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Gegen das Verbot hatte eine 24-jährige Französin geklagt, weil sie sich unter anderem in ihrer Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Achtung des Privat- und Familienlebens eingeschränkt fühlte. Die Muslimin war aus Angst vor feindseligen Reaktionen anonym geblieben.

Frankreich hat seit April 2011 eines der schärfsten Burka-Verbotsgesetze innerhalb der EU. Dort ist das Tragen einer Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verboten. Personen, die sich nicht an das Verbot halten, werden mit Geldstrafen von bis zu 150 € und der Pflicht an einem Kurs in „Staatsbürgerkunde“ teilzunehmen belegt. Nach dem französischen Vorbild hatte auch Belgien im Juli 2011 ein solches Verbot erlassen. (KNA/iQ)

Leserkommentare

deix sagt:
Und wenn jemand aus religiösen Gründen immer nur ganz nackt auf die Straße gehen möchte, um sich stets wie Adam und Eva im Garten Eden fühlen zu können. Wären für Herrn Mazyek Verbote dann auch eine bedauerliche Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit?
02.07.14
21:33