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Landtag NRW

PMK: „Antimuslimisch motivierte“ Straftaten sollen separat aufgeführt werden

„Antimuslimisch motivierte“ Straftaten sollen künftig in der Erfassung von Politisch Motivierter Kriminalität separat aufgeführt werden. Dies geht aus einem Antrag hervor, der gestern vom Landtag in NRW mit breiter Mehrheit angenommen wurde.

05
07
2014
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Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am gestrigen Freitag (04.07.2014) mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten angenommen. In dem Antrag ((Drucksache 16/6122)) wird die Landesregierung dazu aufgefordert auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Erfassung von Politisch Motivierter Kriminalität (PMK) überarbeitet und geändert wird. Insbesondere wird die Landesregierung dazu aufgefordert die Vorgaben aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in Bezug auf den Rechtsextremismus umzusetzen.

Die Fraktionen fordern zudem, dass „antimuslimisch motivierte“ Straftaten unter dem Themenfeld der Hasskriminalität als eigener Straftatbestand aufgeführt werden sollen. Sollte eine bundesweit einheitliche Regelung nicht möglich sein, so sei die Landesregierung dazu aufgefordert, zu prüfen, ob eine eigene Statistik für NRW umsetzbar sei.

Schäffer: Politische Motivation bleibt unerkannt

„Antimuslimische Straftaten werden – anders als zum Beispiel antisemitische, rassistische oder homophobe Straftaten – bisher nicht gesondert erfasst. Das wollen wir mit dem nun vorliegenden Landtagsbeschluss ändern, denn die Hetze von Neonazis auf dem Rücken von Musliminnen und Muslimen hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt“, sagte Verena Schäffer, Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW.

Bisher werden Fälle von islamfeindlich motivierten Straftaten unter dem Sammelbegriff „Hasskriminalität“ oder „Fremdenfeindlichkeit“ zusammengefasst. Schäffer erklärte, dass daher auch nicht immer die politische Motivation einer Straftat erkannt bzw. nachgewiesen werden könne. Eine grundlegende Überarbeitung der Erfassung sei deshalb dringend notwendig.

Yeneroğlu: In gesamter Bandbreite erfassen

„Wir begrüßen, dass diese Ausgrenzung endlich auf der Tagesordnung ist“, erklärte Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des nordrhein-westfälischen Landtagsbeschlusses. Bereits seit Jahren weise man gemeinsam mit anderen islamischen Religionsgemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen darauf hin, dass Straftaten gegen Muslime und islamische Einrichtungen separat erfasst werden müssten.

„Erst kürzlich haben wir anlässlich des fünften Jahrestages der Ermordung von Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht darauf hingewiesen, dass dies ein unzumutbarer Zustand ist, wenn solche Straftaten unter dem Phänomen ‚Fremdenfeindlichkeit‘ erfasst werden. Muslime sind keine Fremde!“, sagte Yeneroğlu. Der IGMG-Generalsekretär machte auch darauf aufmerksam, dass der Begriff „antimuslimisch“ nicht zu eng gefasst sein dürfe. „Islamfeindlich motivierte Straftaten müssen in ihrer gesamten Bandbreite erfasst werden, um daraus Schlussfolgerungen für wirksame Gegenmaßnahmen ziehen zu können“, sagte Yeneroğlu.