Weil sie ein Kopftuch bei der Arbeit tragen will, wurde eine muslimische Krankenschwester von einem katholischen Krankenhaus in Dortmund entlassen. Muslime und Gewerkschafter kritisieren die Kündigung. Die Krankenschwester klagt gegen ihre Entlassung – mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Das katholische St. Johannes Hospital in Dortmund entließ eine angestellte Krankenschwester, weil sie mit einem Kopftuch zur Arbeit erschien.
Laut Angaben der Ruhr Nachrichten war die 36-jährige Muslimin seit 1999 in dem Krankenhaus beschäftigt. Nach Rückkehr aus der Elternzeit Anfang April trug die zweifache Mutter dann ein Kopftuch und wurde deshalb wieder nach Hause geschickt und schließlich entlassen. Nun klagt die Betroffene gegen ihre Kündigung.
Deutliche Kritik an der Kündigung der Muslimin kommt auch aus der muslimischen Community. In sozialen Netzwerken äußern viele Muslime Unverständnis für die Kündigung. Besonders Frauen mit Kopftuch äußern sich empört über die Entlassung der Krankenschwester. Eine Userin schreibt dazu auf facebook: „Es wird wieder einmal nicht geschaut, ob Jemand gute Arbeit leistet und welche Qualifikation die Person mitbringt, sondern einzig die Person auf ein Stück Stoff reduziert. Traurig.“
Der stellvertretende Sekretär und Dialogbeauftragte der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Bekir Alboğa, sieht in der Kündigung „eine eindeutige Benachteiligung muslimischer Frauen“. Das Kopftuchverbot widerspreche der Religionsfreiheit, erklärte Alboğa gegenüber der Westdeutschen Allgemeine Zeitung. Ein Sprecher der Dienstleistungsgesellschaft Verdi kritisierte darin ebenfalls das Verbot.
Die Katholische St. Johannes Gesellschaft in Dortmund sieht sich hingegen im Recht und verteidigt das Kopftuchverbot und die Kündigung. Bei Neuanstellungen komme das Kopftuchverbot immer zur Sprache, sagte Geschäftsführer Günther Nierhoff am Dienstag. Es sei seit Jahrzehnten Trägerphilosophie, dass Mitarbeiter keine muslimischen religiösen Symbole in den Häusern der christlichen Gesellschaft tragen, denn das widerspräche ihrer christlichen Grundhaltung. Dies gelte auch für Dienstleister wie Reinigungsunternehmen.
Nierhoff betont jedoch auch, das Verbot habe nichts mit Diskriminierung zu tun, denn das Krankenhaus bemühe sich auch um die Bedürfnisse muslimischer Angestellten und Patienten. In dem Krankenhaus gebe es einen Raum der Stille für Andersgläubige und einen Abschiedsraum für Muslime mit der Möglichkeit für Waschungen.
Die muslimische Krankenschwester sieht das anders. Nun soll das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung diskriminierend und damit rechtswidrig war. Ein Gütetermin ist für den 01. August angesetzt.
Diskriminierungsexperten stufen die Chancen für die Klägerin jedoch als gering ein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von religiösen Ansichten in der Privatwirtschaft, doch das Kirchenrecht als Sonderrecht könne die Diskriminierung von Andersgläubigen erlauben. Entsprechende Präzedenzfälle habe es in der Vergangenheit gegeben. (KNA/iQ)