Die Linke im Bundestag hat ihre Forderung nach einem Verbot der Terrororganisation „Islamischer Staat“ erneuert. Hintergrund ist eine Antwort der Bundesregierung, die vor allem auf sozialen Netzwerken eine stärkere Propagandabewegung ausgemacht hat.
Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) ist in Deutschland weiterhin nicht verboten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte die Regierung auf, „schnellstmöglich ein Betätigungsverbot gegen diese Mördertruppe in die Wege“ zu leiten. Das würde dazu beitragen, dass heimkehrende Syrien-Kämpfer nicht mehr öffentlich für die Organisation werben könnten, erklärte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Der Bundesregierung seien keine „Organisations-, Steuerungs- und Führungsstrukturen“ der IS in Deutschland bekannt, ebenso wenig Aufrufe zu Anschlägen in Europa. Lediglich Einzelpersonen sympathisierten mit der Gruppierung. Es gebe allerdings eine Zunahme der Propagandabeiträge in sozialen Medien wie Facebook und Twitter.
Staatsbürgerschaft kann entzogen werden
Wie aus der Antwort weiterhin hervorgeht, kann die Regierung unter bestimmten Bedingungen deutschen Extremisten die Staatsbürgerschaft entziehen. Das erlaubt das Gesetz schon heute, wenn ein Bürger freiwillig ohne Erlaubnis der Bundeswehr für eine andere Armee „oder einem vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates“ kämpft.
Nach Angaben des Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wird geprüft, ob der Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch für Personen gilt, die nicht für einen Staat, wohl aber für „die Privatarmee einer Terrororganisation kämpfen“. Voraussetzung ist immer, dass der Betroffene die Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, für das er kämpft. Denn laut Grundgesetz darf niemand mit der Ausbürgerung staatenlos werden.
400 Personen als Kämpfer nach Syrien ausgereist
Die Bundesregierung schätzt, dass bisher 400 Personen aus Deutschland nach Syrien ausgereist sind, um dort zu kämpfen. Etwa ein Drittel von ihnen ist inzwischen zurückgekehrt. Bei 40 Kämpfern lägen Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben seien, „wobei in keinem Fall eine behördliche Bestätigung vorliegt“, so die Bundesregierung. Außerdem hätten die deutschen Behörden seit April 2013 insgesamt 28 Personen an der Ausreise nach Syrien gehindert. Davon besaßen 18 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft.