Die Ermittlungen zur Brandstiftung an der Berliner Mevlana Moschee gehen weiter. Der erste einfache Tatverdacht gegenüber einem Jordanier hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Man ermittelt in alle Richtungen weiter.
Im Fall der von einem Brandanschlag zerstörten Mevlana Moschee gehen die Ermittlungen, unter Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem polizeilichen Staatsschutz, weiter. Dies bestätigte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber IslamiQ. Der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft gegenüber einem Jordanier, der wegen eines anderen Deliktes in Untersuchungshaft saß, hat sich zudem nicht bestätigt. Es gebe zurzeit keine hinreichenden Beweise dafür, dass der Jordanier der Täter beim Brandanschlag auf die Mevlana Moschee sei. Der Jordanier bestreite zudem die Tat.
Vergangene Woche hatte das Nachrichtenmagazin Spiegel Online mit Hinweis auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft berichtet, dass diese wegen eines Anfangsverdachts gegen den Jordanier Ermittlungen aufgenommen hat. Der Jordanier war in der Nähe der Mevlana Moschee dabei ertappt worden, wie er versuchte, Plakate anzuzünden. Die Polizei hatte ihn daraufhin festgenommen. Der Mann gilt als psychisch labil. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der örtlichen Nähe zur Mevlana Moschee einen Anfangsverdacht und ermittelt entsprechend auch in diese Richtung weiter.
Ein offenes Verfahren
Die Staatsanwaltschaft betonte gegenüber IslamiQ jedoch, es handle sich um ein offenes Verfahren. Für eine Anklage gegen den Jordanier reiche es nicht, man ermittle allerdings in alle Richtungen weiter. Nicht ausgeschlossen sei auch weiterhin ein politisch-motivierter Akt. Da es sich bei dem Anschlagsziel um eine Moschee handele, komme auch automatisch eine politische Motivation in Betracht.
Die Mevlana Moschee wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. August Opfer eines Brandanschlags. Die Ermittler fanden im Brandschutt Reste einer brennbaren Flüssigkeit. Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen. Man geht von einer Brandstiftung aus.