Die Bauvoranfrage der Ahmadiyya Muslim Jamaat für einen Moscheeneubau im Leipziger Stadtteil Gohlis wurde positiv beschieden. Zuvor hatte es massive Proteste gegen das Bauvorhaben und einen Anschlag auf das Baugelände gegeben.
Die Stadt Leipzig hat grünes Licht für die Moscheebaupläne der Ahmadiyya-Gemeinde erteilt. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege hat die eingereichte Bauvoranfrage positiv beschieden, wie Bau-Bürgermeisterin Dorothee Dubrau (parteilos) am Donnerstag in der Messestadt mitteilte. Der Kuppelbau sei planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Im nächsten Schritt muss die Gemeinde einen Bauantrag einreichen. Dessen Genehmigung ist Voraussetzung für eine tatsächliche Realisierung der Moschee.
Im gutbürgerlichen Stadtteil Gohlis will die Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya Muslim Jamaat eine Moschee mit zwei Zierminaretten für bis zu 100 Gläubige errichten. Dazu soll in Kürze ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden. Es wäre nach Berlin der zweite Moschee-Neubau in Ostdeutschland. Derzeit gehören der Leipziger Ahmadiyya-Gemeinde nach eigenen Angaben knapp 70 aktive Mitglieder an.
Proteste gegen den Neubau
Gegen den Bau hatten sich Proteste formiert. So startete die neu gegründete Bürgerinitiative „Gohlis sagt nein“ eine Online-Petition gegen die Moschee-Pläne. Befürchtet wurden unter anderem Spannungen mit der nahe gelegenen salafistischen Al Rahman-Gemeinde, die die Ahmadis ablehnt. Auch die NPD machte Stimmung gegen das Projekt. Bei einem Anschlag spießten Unbekannte im vergangenen November auf dem Baugrundstück Schweineköpfe auf Holzpflöcken auf.
Die Religionsgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat versteht sich selbst als eine weltweite islamische Reformbewegung. Das Islamverständnis der Organisation steht jedoch laut Koordinationsrat der Muslime (KRM) im Widerspruch zum allgemeinen Konsens unter Muslimen. In Deutschland hat die Ahmadiyya Muslim Jamaat rund 35.000 Mitglieder und unterhält bundesweit mehr als 30 Moscheen und etwa 225 Gemeinden sowie einen TV-Sender und einen Verlag. Im vergangenen Jahr wurde der Religionsgemeinschaft in Hessen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt. (KNA/iQ)