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Terrororganisation

Innenminister verbietet „Islamischer Staat“ (ISIS)

Das Bundesinnenministerium hat heute die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (ISIS) verboten. Kennzeichen der Terrororganisation dürfen ab sofort weder öffentlich, noch in Versammlungen oder Schriften benutzt werden.

12
09
2014
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat am Freitag die Betätigung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (ISIS) in Deutschland verboten. Mit der Verfügung dürfen Kennzeichen der Terrororganisation öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen nicht mehr verwendet werden, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.

De Mazière erklärte dazu, in Deutschland sei kein Platz für eine terroristische Organisation, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Das Verbot richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die die Religion für ihre verbrecherischen Ziele missbrauchten.

Verbot wurde lange geprüft

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte das Betätigungsverbot. „Es kann nicht sein, dass Anhänger einer barbarischen und menschenverachtenden Terrorgruppierung hier in unserem Land sprichwörtlich unter ihrer Flagge Hass verbreiten sowie Straftaten begehen“, erklärte der Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Das Bundesinnenministerium hatte in den vergangenen Wochen in Abstimmung mit den Bundesländern geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen könnten. Die Forderung war von Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestages erhoben worden. Es gab allerdings auch Bedenken, ob am Ende nachzuweisen sei, dass die Terroristen in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur aufweisen, die verboten werden kann. (KNA)