Der Hessische Kultusminister Alexander Lorz sieht ein Jahr nach Einführung des Islamischen Religionsunterrichtes an Schulen in Hessen eine „Erfolgsgeschichte“. Lorz lobt die DITIB und Ahmadiyya als Träger. Der Unterricht soll ausgebaut werden.
Gut ein Jahr nach Einführung des bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts in Hessen, hat Kultusminister Alexander Lorz (CDU) eine positive Zwischenbilanz gezogen. Der Islamische Religionsunterricht in Hessen sei eine „Erfolgsgeschichte“ sagte Lorz auf einer Veranstaltung in der Hessischen Landesvertretung in Berlin am Mittwoch (08.10.2014). Hessen sei bisher das einzige Bundesland, in dem bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz erteilt werde.
Der Kultusminister würdigte vor allem die für einen gesetzeskonformen bekenntnisorientierten Religionsunterricht notwendigen Kooperationspartner – den Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) Hessen e.V. und die Ahmadiyya Muslim Jamaat K.d.ö.R. – als „verlässliche und konstruktive Partner“. Islamwissenschaftliche und staatskirchenrechtliche Gutachten hatten zuvor bestätigt, dass es sich bei beiden um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes handele. Daraufhin wurden sie von der Hessischen Landesregierung anerkannt, um im vergangenen Schuljahr 2013/14 mit dem Religionsunterricht zu beginnen.
Im islamischen Religionsunterricht lernen die Kinder das islamische Verständnis und die Grundkenntnisse von Religion und Kultur der muslimischen Gemeinschaften kennen. Den Schülern soll durch den Unterricht die Gelegenheit gegeben werden, sich in altersgemäßer Weise mit den Antworten ihrer Religion auf die zentralen individuellen und sozialen Existenzfragen auseinanderzusetzen. Auf diese Weise sollen Anregungen zu eigener Urteilsbildung und Standortfindung gegeben werden. In den neuen Unterrichtsangeboten wird zudem die wechselseitige Erschließung von Glaubensüberlieferungen vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen der Schüler in Fragen der Glaubenslehre thematisiert.
„Ziel ist es dabei, die teilnehmenden Kinder zu einem besseren Verständnis der eigenen Religion zu befähigen“, erklärte Prof. Lorz. Neben der religiösen Bildung sei die Persönlichkeitsentwicklung der teilnehmenden Mädchen und Jungen von großer Bedeutung. „Der auf der Grundlage der jeweiligen Kerncurricula erteilte bekenntnisorientierte Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Kinder die jeweiligen zentralen Glaubensaussagen und die jeweilige religiöse Praxis verstehen und nachvollziehen können.“
Nach Angaben des Kultusministeriums startete im Schuljahr 2013/2014 der Unterricht verteilt auf ganz Hessen an 27 Grundschulen und wurde mit Beginn dieses Schuljahres auf 38 Schulen ausgedehnt. Derzeit nehmen 1.180 Kinder der Jahrgänge 1 und 2 an hessischen Grundschulen am bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht teil. Ein Ausbau des Unterrichts auf die Sekundarstufe I wird zudem angestrebt. Entsprechende Curricula sind laut Kultusministerium in Vorbereitung.
Als größte Herausforderung bezeichnete Lorz aktuell die Ausbildung und Weiterbildung geeigneter Lehrkräfte. Die einjährige Weiterbildung findet für interessierte Lehrkräfte muslimischen Glaubens seit März 2013 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen statt. Am Weiterbildungskurs nehmen Lehrkräfte teil, die beide Staatsexamina in Hessen erlangt haben oder entsprechend gleichgestellte Abschlüsse vorweisen können und bereits an einer Schule unterrichten.
Für Aufsehen sorgte unterdessen ein Interview des Kultusministers vor ein paar Tagen mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dieses wurde unter anderem beim Migazin veröffentlicht. Darin hatte Lorz erklärt, dass Imame keinen islamischen Religionsunterricht an Schulen erteilen dürften, weil sie dafür angeblich nicht ausgebildet seien.
Dem steht jedoch gegenüber, dass in Hessen christlicher und jüdischer Religionsunterricht auch von Geistlichen der jeweiligen Religionsgemeinschaften Unterrichtet werden können. Ebenso wird lange vor den Schulen islamischer Religionsunterricht in Moscheen durch Imame erteilt. Warum die Imame, die in vielen Fällen auch ein Studium in islamischer Theologie vorweisen können und Erfahrung in der Vermittlung von Glaubensinhalten haben, keinen Unterricht erteilen dürfen sollen, bleibt offen.