Religionsfreiheit

Befreiung vom Schwimmunterricht: Glaubenskonflikt von Schülern ist Baden-Württemberg egal

In Baden-Württemberg ist es künftig nicht mehr möglich, sich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht im Ganzkörperbadeanzug „Burkini“ zuzumuten sei.

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11
2014

Muslimische Schülerinnen in Baden-Württemberg können sich nicht mehr aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht befreien lassen. Dies geht aus einem Erlass des Kultusministeriums Baden-Württemberg hervor. Eine Sprecherin des Ministeriums hat den Erlass gegenüber IslamiQ auf Nachfrage bestätigt. Im Regelfall sei keine Befreiung möglich, heißt es in dem Schreiben an die Schulen.

Bisher hatten Schulen entsprechende Anträge geprüft und akzeptiert. Zur Begründung der neuen Praxis verweist das Ministerium auf das sogenannte „Burkini-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2013. Laut Urteil sei es einer muslimischen Schülerin zuzumuten, dass sie am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnimmt, wenn sie einen Ganzkörperschwimmanzung („Burkini“) trage, der den muslimischen Bekleidungsvorschriften entspreche. Das Urteil ist allerdings selbst unter Juristen umstritten.

IGMG gegen Burkini-Pflicht

Das „Burkini-Urteil“ führte auch bei Muslimen zu kontroversen Debatten. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich „vom öffentlichen Diskurs über Muslime und über den Islam“ dazu verleiten lassen, seine eigenen Grundsätze aufzugeben. „Das Gericht hat sich auf Kosten von Grundrechten der nicht näher definierten Integrationspolitik gebeugt“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Mustafa Yeneroğlu.

Das Urteil bestätige zudem die „religionspolitisch intendierte Entwicklung der letzten Jahre, im Namen einer nicht näher definierten Integrationspolitik die Religionsfreiheit von Muslimen möglichst einzuschränken.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe sich unkritisch dieser Entwicklung gebeugt. Die IGMG stellte die Frage, ob der Staat in dieser Form in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen und die Eltern quasi bevormunden dürfe. Gleichzeitig weist die IGMG auf einen möglichen Gewissenskonflikt bei Schülerinnen hin, den der Staat nicht einfach so „wegwischen“ dürfe.

Ministerium hat keine statistischen Daten über Befreiungen

Tatsächlich hat das Kultusministerium in Baden-Württemberg nach Angaben gegenüber IslamiQ keine gesicherten Statistiken darüber, wie viele Schüler sich vom koedukativen Sport- oder Schwimmunterricht in der Vergangenheit überhaupt haben befreien lassen. Hintergrund des jüngsten Erlasses war ein Hilferuf aus einer Schule in Esslingen, die nicht genau wusste, wie sie mit einem solchen Befreiungsantrag umgehen solle.

Das Kultusministerium machte deshalb mit seinem Erlass auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufmerksam, um so auch für Rechtssicherheit bei Schulen und Lehrern zu sorgen. Gleichzeitig macht das Kultusministerium aber auch darauf aufmerksam, dass der Sport- und Schwimmunterricht in Baden-Württemberg ab der 7. Klasse sowieso in der Regel nach Geschlechtern getrennt stattfinde. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Kann man nicht Sport und Schwimmen einfach ab der Pubertät für Jungen und Mädchen getrennt unterrichten?
13.11.14
16:09
Kritika sagt:
L. S. Nein, sehr geehrter Herr Andreas, das sollte man nicht tun. Sich den prüden Muslim Sitten anzupassen ist der verkehrter Weg. Muslims müssen sich unseren freihen Umgang unter den Geschlechtern anpasen -- oder gehen. Da bin ich anderer Meinung. Muslims versuchen unentwegs Sonderwürste zu bekommen. Dabei geht es den Muslims um's Prinzip: Deutsche Gesetze oder Gebräuche zu Islamisieren. Wir müssen den verehrten Muslim Gästen zeigen, dass "in Deutschland wohnen" bedeutet "sich den Deutschen Gesetzen und Gewohnheiten anzupasssen" , zu unterwerfen. -- oder zu gehen. Daher bestimmen wir, die Deutsche Bewohner mit Hilfe und unserer gewählten Politiker -- ohne Wenn und Aber -- zB über scheussliche Burkinies, -- und nicht die Muslims. Basta. Die in Gang gekommene In-Frage-Stellung von Kopftücher bei <14 jährige Mädchen ist daher ein erfreulicher Versuch, die MuslimKinder zu intergrieren, gegen den Streben der Mufties, welche diese auszugrenzen versuchen. Muslims müssen lernen, dass sie den selben Rang haben (und ebenso friedlich sein sollen) wie andere Mücken-Kleine Sekten im einstelligen %-Bereich wie Mormonen Budisten Methodisten Babtisten Hindus usw. Erst wenn sie das gelernt haben, verdienen sie nicht mehr die Verachtung, die ihnen heute entgegen schlägt, sondern die selbe Achtung und Rechte wie Budisten Hindus - - - . Gruss, Kritika
11.04.18
0:50
Tonnerwetter sagt:
Ich sehe es wie Andreas. Bin selbst in Baden-Württemberg geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen. Damals in den 90er waren Jungen und Mädchen ab der 5 Klasse im Sport getrennt und das war gut so. Fragt man heute 5 oder 6 Klässler sind sicher nicht wenige unter ihnen die einen getrennten Sportunterricht begrüssen würden. Und das sind nicht nur Muslime.
17.02.20
7:56