Islamfeindlichkeit

Landgericht Bonn: Privatschulen dürfen Kopftuch verbieten

Eine Kölner Privatschule hat zwei muslimische Schülerinnen wegen des Tragens von Kopftüchern vom Unterricht suspendiert. Diese klagten gegen den Ausschluss vom Unterricht vor Gericht. Das Bonner Landgericht hat nun entschieden, dass ein von der Schulleitung ausgesprochenes Kopftuchverbot rechtens sei.

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2014

Das Landgericht Bonn hat im Fall von zwei 13 jährigen muslimischen Schülerinnen, denen das Tragen eines Kopftuchs an einer Kölner Privatschule durch die Schulleitung verboten wurde, das Verbot bestätigt. Im Gegensatz zu staatlichen Schulen, unterstehen Privatschulen nicht dem Schulgesetz des Landes NRW. Daher hätten Privatschulen „die Freiheit ihr eigenes Erziehungsziel festzulegen“, so der zuständige Richter Stefan Bellin in der Urteilsverkündung.

Bei der Schule handelt es sich um eine internationale Privatschule in Köln-Rondorf, die sich am britischen Schulsystem orientiert. Diese versteht sich als weltanschaulich neutral und duldet aus diesem Grund keine religiösen Symbole. Grundsätzlich seien zwar Schüler jeglicher religiöser, ethnischer und nationaler Couleur willkommen, dennoch verpflichten sich alle Schüler eine Schuluniform zu tragen, die keine religiösen Kleidungsstücke wie ein Kopftuch zulassen.

Nach den Sommerferien mit Kopftuch zurück

Die beiden Schwestern waren am ersten Schultag nach den Sommerferien erstmals mit einem Kopftuch in der Schule erschienen. Sie wurden noch am gleichen Tag vom Schulleiter vom Unterricht suspendiert. Bis zur Urteilsverkündung vergangene Woche durften die Schülerinnen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen. „Wir haben ausführlich diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Ausnahme gemacht werden kann. Unsere Schule ist seit 30 Jahren ein neutraler Ort“, erklärte Stuart Horten, Geschäftsführer des Schulträgers, gegenüber Medien.

Die Familie der beiden Mädchen klagte gegen das Verbot durch die Schule und stellte einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Das Bonner Landgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab. Da es sich hierbei um eine Privatschule handele, die ihrem eigenen Anspruch nach weltanschaulich neutral ist, habe sie das Recht den Schülerinnen das Kopftuchverbot aufzuerlegen. Dies sei demnach kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und auch kein Fall von Diskriminierung.

Kein Kopftuchverbot an staatlichen Schulen

An öffentlichen Schulen ist das Tragen von Kopftüchern zumindest für Schülerinnen weiterhin erlaubt. Enttäuscht über das Urteil sind die beiden Schülerinnen trotzdem. Schließlich haben sie sich wohl gefühlt und gute Freunde an ihrer bisherigen Schule gefunden, die sie nun verlassen müssen, wenn sie ihren Glauben weiterhin praktizieren möchten. Umso schlimmer dürfte das Gefühl der Ausgrenzung wegen der religiösen Einstellung wiegen. (ms)

Leserkommentare

Burak sagt:
Man kann leider zunehmend beobachten, dass bei der Rechtsfindung die Auswirkungen auf die Betroffenen nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die psychische Belastung einer solchen Regelung für praktizierende Muslime, insbesondere in diesem Alter, ist immens. Aus dieser Perspektive reiht sich dieses Urteil mit der Schwimmunterrichtsentscheidung des BVerwG in eine Reihe. Hier wie dort wird den Schülerinnen etwas abverlangt, was sie in Gewissenskonflikte bringt. Kurz gesagt: Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Freibrief für die Diskriminierung von muslimischen Mädchen an privaten Schulen.
15.11.14
13:31
Martin sagt:
Ich verstehe nicht, dass eine Privatschule einfach mal so am Grundgesetz vorbei handeln darf. Der Fall wird sicher beim Bundesverfassungsgericht landen.
18.11.14
17:09
elbutre sagt:
Die Schule orientiert sich nach britischen Standards? Würde mich wundern, wenn an einer britischen Schule ein Sikh seine Kopfbedeckung ablegen müßte. Daher schätze ich das nicht immer nach gleichen Maßstäben beurt eilt wird.
11.01.15
9:09
Thomas Friedrich sagt:
Eine Privatschule darf ihre eigenen Regeln aufstellen und durchsetzen. Selbstverständlich. Hier unterliegen alle drei vorherigen Kommentatoren (Burak; Martin; elbutre) einem Irrtum. So kann und darf eine Privatschule sich z.B. als weltanschaulich neutral definieren und aus diesem Grund keine religiösen Symbole dulden. Und ebenso selbstverständlich hat das nichts mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun; dort geht es um Verfassungsrecht, d.h. bei Grundrechten um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Und staatliche Schulen müssen Kopftücher dulden.
29.05.15
23:58
IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Man kann erfreulicherweise beobachten, dass die Rechtsfindung Auswirkungen auf die Betroffenen vernachlässigt. Die psychische Belastung einer solchen Regelung für praktizierende Muslime, insbesondere in diesem Alter, ist oft gespielt und macht bald Platz für ein Gefühl der Befreiung. Aus dieser Perspektive reiht sich dieses Urteil mit der Schwimm-unterrichts-entscheidung in eine Reihe. Bei diesem Urteil handelt es sich ebenfalls um eine religieuse Befreiung für muslimischen Mädchen. Gruss, IslamFrei
04.11.21
0:19