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Religionsfreiheit

Bielefeldt: UN wollen mehr religiöse Akteure

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (UN) für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Heiner Bielefeldt, sieht ein stärkeres Interesse nach mehr religiösen Akteuren bei der UN.

04
12
2014
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Bei den Vereinten Nationen gibt es nach den Worten von Heiner Bielefeldt ein „neues Interesse“, mehr religiöse Akteure mit ins Boot zu holen, um Menschenrechte weltweit besser durchzusetzen. Religionsgemeinschaften werde eine aktive Rolle bei der Überwindung von Gewalt zugeschrieben, sagte der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der in München erscheinenden Zeitschrift „Gemeinde creativ“. Das Potenzial sei enorm. Neben den vielen Schreckensmeldungen gebe es nämlich auch eine Menge guter Botschaften, die häufig keine Schlagzeilen machten.

Als Beispiel führte Bielefeldt die Entwicklung in Sierra Leone an. Die dort in der Mehrheit lebenden Muslime arbeiteten mit den Christen sehr intensiv zusammen. So hätten sie gemeinsam geholfen, das Land wieder aufzubauen. Das positive Potenzial der Religionsgemeinschaften dürfe nicht geringer veranschlagt werden als das Destruktionspotenzial. Wo Menschen sich um ein gutes Miteinander bemühten, zeige sich eine gewaltpräventive Wirkung. In Deutschland werde das noch massiv unterschätzt, so der Erlanger Professor für Menschenrechte. Das Thema interreligiöse Kommunikation sei aber ein hochpolitisches.

Bielefeld ging in dem Gespräch auch auf das Menschenrecht Religionsfreiheit ein. Die katholische Kirche habe erst spät nachgezogen, sie akzeptiere dies aber im Zweiten Vatikanischen Konzil(1962-1965) sehr eindeutig. Es sei damals keine zähneknirschende Flurbereinigung gewesen, sondern eine „theologisch fundierte grundlegende Besinnung“, die dann zu einer Akzeptanz der Religionsfreiheit habe führen können. In dem päpstlichen Papier „Syllabus errorum“ von 1864 sei die Religionsfreiheit noch mit der Pest des Indifferentismus in Verbindung gebracht worden. Diese Ablehnung habe sich aber mit dem Konzil fundamental geändert. (KNA)