Polen

Verfassungsgericht hebt Schächtverbot auf

In Polen wurde auf Antrag der jüdischen Gemeinde das Schächtverbot durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Auch Muslime profitieren von dem neuen Gesetz. In Deutschland sind die Möglichkeiten für Muslime Tiere zu schächten begrenzt.

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Polens Verfassungsgericht hat das seit Januar 2013 im Land bestehende Verbot des Schächtens wieder aufgehoben. Die Verfassung garantiere die Religionsfreiheit und damit auch alle religiösen Rituale einschließlich des Schächtens, entschied das Gericht am Mittwoch. Ein Verbot des Schächtens sei verfassungswidrig. Das Gericht gab damit einem Antrag der jüdischen Gemeinde statt.

Religionsgemeinschaften begrüßen das Urteil
Der Vorsitzende des Jüdischen Gemeindebundes in Polen, Piotr Kadlcik, wertete das Urteil als wichtiges Signal dafür, dass in Polen die Rechte von Minderheiten nicht verletzt würden. Auch der Polnische Rat der Christen und Juden begrüßte das Ende des Schächtverbots. Polens katholische Bischofskonferenz hatte vergangenes Jahr die Wiederzulassung von rituellen Schlachtungen, wie sie im Judentum und Islam vorgeschrieben sind, gefordert.

2012 hatte das Verfassungsgericht zum 1. Januar 2013 eine Regierungsverordnung, die das Schächten erlaubte, für ungültig erklärt, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Seither schrieb das Gesetz ohne Ausnahme eine Betäubung der Tiere vor der Schlachtung vor. Das hat sich nun geändert.

Vor dem Schächtverbot hatte Polen einen Großteil des koscheren und Halal-Fleisches ins Ausland verkauft, auch nach Deutschland. Rund 30 Prozent des aus Polen exportierten Rindfleischs erfüllten nach offiziellen Angaben die jüdischen und islamischen Vorschriften.

Halal-Schächtung in Deutschland: erlaubt, aber kaum praktikabel
In Deutschland existiert neben einem allgemeinen Schächtverbot, eine Ausnahmeregelung für bestimmte Religionsgemeinschaften, denen es aus religiösen Gründen nur erlaubt ist, Fleisch von halal geschächteten Tieren zu verzehren. Um eine solche Ausnahmegenehmigung jedoch zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt und diverse Kriterien und Voraussetzungen erfüllt werden, sodass die tatsächliche Halal-Schächtung für viele Betroffene in Deutschland sehr impraktikabel erscheint. Gerade zum islamischen Opferfest bleibt es Muslimen in Deutschland meist vorenthalten diesem Gottesdienst in Deutschlad nachzugehen. Stattdessen spenden sie den Betrag für ein Opfertier muslimischen Hilfsorganisationen, die das Opfertier in ihrem Namen in ärmeren Ländern halal schächten und verteilen. (KNA/iQ)