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Köln

Gericht verbietet islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag

Ein Gericht in Köln verbietet eine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag. In einem Hauptverfahren soll die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüft werden.

16
01
2015

Ein islamisches Beschneidungsfest in größerem Rahmen darf in Köln nicht am christlichen Karfreitag stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte in einer Eilentscheidung ein Verbot der Domstadt, die die Feier in einem Veranstaltungssaal für mehrere hundert Personen untersagt hatte. Geplant waren neben Koran-Lesungen auch Gesang, Tanz und ein Festmahl. Damit habe das Fest auch einen unterhaltenden Charakter, erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag. An Karfreitag seien unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen aber gesetzlich verboten.

Der Vermieter des Saals hatte gegen das Verbot geklagt. Er kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Kölner Gerichtssprecher Thomas Krämer sagte, die Beschneidung als religiöses Ritual solle bei den Feierlichkeiten nicht vorgenommen werden. Das geplante Fest widerspreche mit seinen unterhaltenden Elementen dem „besonderen Wesen des Karfreitag“ und verstoße gegen das Feiertagsgesetz. Die Beschneidungsfeier müsse nicht aus religiösen Gründen ausgerechnet an Karfreitag stattfinden, begründete das Gericht. Der Karfreitag als einer der höchsten christlichen Feiertage sei dagegen „kalendergebunden“, und deshalb sei ihm Vorrang einzuräumen.

Krämer sagte, der Fall werde das Gericht aber weiter beschäftigen – mit einer eingehenden Prüfung in einem Hauptverfahren, ob und inwieweit die Feier einen religiösen Charakter habe. Nach den religiösen Vorstellungen der Gäste und des Veranstalters seien Gesang, Tanz und Festmahl Bestandteile des zentralen islamischen Festes. Die Frage nach dem religiösen Charakter sei wichtig, da das Feiertagsgesetz in gewissen Fällen Ausnahmeregelungen ermögliche. (dpa)

Leserkommentare

Muhammed-Ronald Wellenreuther sagt:
Daß an Karfreitag alle öffentlichen Tanz- und Vergnügungsveransatltungen tabu sind, sollte eigentlich auch in der muslimischen Community, die in Deutschland lebt, hinlänglich bekannt sein. Typisches Beispiel für die "Scheuklappenweltmentalität" in deutschen Parallelgesellschaften. Peinlich!
30.04.15
9:55
Holger Berger sagt:
Ausgerechnet einen Karfreitag suchen sich die Beschneidungsfeier-Veranstalter aus um eine religiöse Feier mit Tanz und Gesang in der Domstadt abzuhalten. Auf mich wirkt diese Terminwahl eher wie eine Provokation in einem überwiegend christlich geprägten Land.
23.08.16
10:30
Kritika sagt:
L.S. Nicht nur am Karfreitag sollte Beschneidung und andere Verstümmelung von wehrlosen Kindern verboten sein. Wenn die Jungs mündig geworden sind können sie selber darüber entscheiden. Gruss, Kritika
06.03.17
18:00