FREITAGSPREDIGTEN, 06.02.2015

Kinder, Tedbir und Takdir, erlaubter Verdienst

Die islamischen Religionsgemeinschaften widmen sich in den Freitagspredigten (Hutba) verschiedenen Themen. So geht es diese Woche um Kinder, Takdir und Tedbir und um den erlaubten Verdienst.

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„Tedbir“ und „Takdir“

In dieser Woche geht es in der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren(VIKZ) um zwei wichtige Begriffe: „Tedbir“ und „Takdir“. „Takdir“ bedeute, dass Allah in der Ewigkeit Zeit, Ort und Umstände künftiger Ereignisse teils plant und teils voraussieht. Wenn  Menschen über Folge und Wirkung ihrer Handlungen, guter wie schlechter, nachdenken und daraufhin ihr Tun nach bestem Wissen und Gewissen zum Guten und Besseren wenden, nenne man das  „Tedbir“.

In den Dingen, die seiner Entscheidungsfreiheit und seinem Willen unterliegen, müsse der Mensch abwägend und vorausschauend  handeln. Allah habe den Menschen den freien Willen verliehen, das verpflichte dazu diese Eigenschaften, die den Menschen von den andern Geschöpfen unterscheiden, zu nutzen und mit „Tedbir“ zu handeln.

Kinder sind eine Prüfung

Kinder und die Prüfung der Eltern durch sie ist Gegenstand der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Allah habe den Menschen zur Pflicht gemacht, seine Nachkommenschaft zu beschützen und sie im Glauben an den einzigen Gott zu erziehen. Ein gut erzogenes Kind sei deswegen für seine Eltern ein Grund für deren Glück im Jenseits.

Die Kinder seien, heißt es in der Freitagspredigt, eine Prüfung. Man könne sie als ein Grund zum Stolz oder zur Anerkennung durch die Gesellschaft ansehen. Die übermäßige Liebe zu ihnen könne den Menschen manchmal von der Gerechtigkeit entfernen und ihn dazu verleiten, Grenzen zu überschreiten und Unrecht zu tun.

Erlaubter (halal) Verdienst

Um die Art und Weise, wie man seinen Verdienst gestalten sollte, geht es in der Freitagspredigt der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB). Eines der vorrangigsten Verantwortungen des Menschen gegenüber Allah sei der Verdienst erlaubter(halal) Dinge und ebenso dessen Verwendung und Ausgabe auf erlaubtem Weg.

Der Lebensunterhalt (Rizk) solle auf legalen Wegen und durch Einsatz von Kraftaufwand verdient werden. Der Muslim dürfe die Möglichkeiten, die Allah ihm gegeben hat, im Rahmen der Handelsethik verwerten und mit dem eigenen Bemühungen produzieren und somit seinen Verdienst auf erlaubten Wegen erzielen. Die Bedeutung des reinen und erlaubten Verdienstes bei der geistigen Entwicklung des Menschen sei groß. Aus diesem Grund müsse der Muslim seine weltlichen Einkünfte aus erlaubten Wegen zu erzielen.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.