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Russland

Kritik an Gerichtsentscheidung für Kopftuchverbot

In zwei Regionen Russlands wurde das Tragen von Kopftüchern in den Schulen verboten. Der Oberste Gerichtshof Russlands lehnte die eingereichte Klage einer muslimischen Familie gegen das Verbot ab.

12
02
2015
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Spitzenvertreter der Muslime in Russland haben ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes zugunsten eines Kopftuchverbots an Schulen in Mordowien als verfassungswidrig kritisiert. Russlands Muftirat sprach sich am Donnerstag für eine Anfechtung der Entscheidung beim Verfassungsgericht aus. Der Oberste Gerichtshof hatte am Mittwoch eine Klage gegen das im Herbst in der 600 Kilometer südöstlich von Moskau gelegenen Teilrepublik Mordowien eingeführte Verbot jeglicher Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen abgewiesen.

In Russland wird seit Monaten kontrovers über die Einführung eines landesweiten Kopftuchverbots für Musliminnen an Bildungseinrichtungen diskutiert. Bisher wurde es lediglich in Mordowien und der Region Stawropol im Nordkaukasus verhängt. Im überwiegend christlich-orthodoxen Russland bekennen sich Schätzungen zufolge rund zehn Prozent der Bürger zum Islam.

Auch Studentinnen sind betroffen

Gegen das von der örtlichen Regierung angeordnete Kopftuchverbot hatte die muslimische Gemeinde von Mordowien geklagt. Ihr zufolge wurden Musliminnen mehrfach nicht zum Unterricht zugelassen, weil sie eine Kopfbedeckung trugen. Auch an der Medizinischen Universität in Moskau waren laut Medienberichten Studentinnen vorübergehend von Vorlesungen ausgeschlossen wurden, weil sie ein Kopftuch trugen. Inzwischen sei ihnen erlaubt worden, ihre Haare und den Hals mit Schals zu bedecken.

Während in Irland, Österreich, der Schweiz und in anderen europäischen Ländern über das Kopftuchverbot bei Schülerinnen diskutiert wird, ist die Teilnahme am Unterricht in Deutschland kein Problem. In acht Bundesländern ist allerdings das Tragen von Kopftüchern als Lehrerin nicht erlaubt. Der Versuch einer Berliner Grundschulleiterin, das Kopftuchverbot für Schülerinnen an ihrer Schule durchzusetzen, wurde vor einigen Wochen vom zuständigen Schulamt gerügt. In dem Schreiben des Schulamtes hieß es: „Grundsätzlich ist die freie Religionsausübung ein Verfassungsrecht und gilt selbstverständlich auch in Schulen. Kopftuchverbote und Kopfbedeckungsverbote im Kontext von Religionsausübung sind streng rechtswidrig.“ Das Vorhaben der Schulleiterin bei einer Schulkonferenz jegliche Kopfbedeckungen, einschließlich religiöser Kopftücher zu verbieten, sei daher nicht legitim. (KNA/iQ)