Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verbot der Rechtsextremen Dügida-Bewegung vor einer Moschee zu demonstrieren. Zuvor habe die Sprecherin von Dügida Muslime vor einer Moschee mit islamfeindlichen Äußerungen beleidigt.
Nach einer Reihe umstrittener Entscheidungen zugunsten der rechtsextremen Dügida hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diesmal der Polizei den Rücken gestärkt. Am Montagabend durfte Dügida nicht erneut an einer Moschee vorbeiziehen. Außerdem untersagten die Richter der bisherige Organisatorin der Demos, erneut als Veranstalterin die Kundgebung anzuführen. Damit bestätigte die Kammer in ihrer Eilentscheidung kurz vor Beginn der Demonstration die Auflagen der Polizei. (Az. 18 L 808/15)
Derzeit ermittelt die Polizei nämlich gegen die Sprecherin der rechten Dügida-Demonstrationen. Die Frau soll vergangene Woche Besucher einer Moschee beleidigt haben, als der Aufzug der Rechtsradikalen an einem muslimischen Gotteshaus vorbeiführte. Es sei ein Verfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Polizeisprecher. Im Zusammenhang mit den Demonstrationen sei es zu weiteren Straftaten gekommen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
In den vergangenen Wochen hatten die Richter sämtliche Auflagen der Polizei kassiert und den rechtsextremen Demonstranten weitreichende Rechte zugebilligt. Während der Demos ist in Düsseldorf seit Wochen jeden Montag der Verkehr in Teilen der Innenstadt zum Erliegen gekommen. Namhafte Juristen hatten deshalb zuletzt gefordert, die Rechte von weniger als 100 rechtsextremen Demonstranten nicht dauerhaft höher zu gewichten als die Grundrechte der jeweils rund 125 000 betroffenen Pendler.(dpa/iQ)