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Kopftuch-Urteil

Die Debatte geht weiter

Nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts debattieren Politiker und Vertreter von Religionsgemeinschaften weiter. Das Urteil der Bundesverfassungsrichter hat Befürworter und Gegner.

16
03
2015
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Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt.Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Bülent Ucar begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung sei überfällig gewesen, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstag). Muslimischen Frauen, die erfolgreich ein Lehramtsstudium abgeschlossen hätten, dürfe man nicht unterstellen, dass sie gegen ihren eigenen Willen ein Kopftuch tragen würden. Für sie sei das Tragen kein Zeichen der Unterdrückung. Nach Einschätzung von Ucar wird die Zahl muslimischer Lehrerinnen, die künftig ein Kopftuch im Unterricht tragen, „überschaubar“ sein.

Kritik äußerte Ucar daran, dass die Verfassungsrichter ein Verbot für möglich halten, wenn es zur konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen könne. Diesen Passus müssten die Juristen konkretisieren, so der muslimische Theologe. Er dürfe nicht dazu führen, dass antiislamisch gestimmte Eltern dies als Hebel gegen muslimische Lehrerinnen nutzten, weil sie meinten, „Krawall machen zu müssen“.

Kritische Stimmen aus dem Deutschen Bundestag

Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, äußerte indes Zweifel, ob ein Burka-Verbot nach der Aufhebung der generellen Kopftuchverbote durch das Bundesverfassungsgericht durchsetzbar ist. Trotzdem forderte er in einem Gespräch mit der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag), Möglichkeiten für ein solches Verbot des islamischen Ganzkörperschleiers weiter auszuloten. „Wer mit öffentlichen Instanzen zu tun hat, der soll auch sein Gesicht zeigen, damit die Amtsträger wissen, mit wem sie es tun haben“, sagte Bosbach.

Durch das Kopftuch-Urteil entstehe hohe Rechtsunsicherheit an den Schulen, so der Innenpolitiker weiter. „Nach welchen Kriterien soll eine Schule genau feststellen, ob der Schulfrieden gestört ist oder nicht? Reicht es bereits aus, wenn sich einige Schüler oder Eltern dagegen wehren, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten will, oder muss es schon massiven Widerstand geben?“ Das sei nach dem Urteil „völlig offen“. (KNA)