Debatte

Erziehungsverbände uneins über Kopftuch-Urteil

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) äußerten sich zum Kopftuch-Urteil. Die Einschätzungen fielen unterschiedlich aus.

17
03
2015

Der Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg (VBE) hat das sogenannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag als „Rolle rückwärts“ bezeichnet. Für den VBE stehe außer Frage, dass Lehrkräfte in Deutschland der Neutralitätspflicht unterlägen und diese Pflicht nicht verletzt werden dürfe. „Der VBE setzt sich dafür ein, dass Schüler ohne jegliche Beeinflussung unterrichtet werden“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand am Montag in Stuttgart.

Mit der Entscheidung des Gerichts sei zu befürchten, dass Schulleitungen und Lehrkräften weitere Belastungen auferlegt würden. Nun müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, inwiefern die Neutralitätspflicht eingehalten oder die Grenze der Neutralität überschritten werde.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Kopftuchverbot“ in Schulen als „Zeichen für Religionsfreiheit und einen Auftrag an die Politik“ bezeichnet. „Die unterschiedlichen Urteile von 2003 bis heute zeigen, wie schwer sich auch die höchsten Gerichte mit dieser Frage tun. Die mit dem Kopftuchstreit verbundenen Fragen sind nicht in erster Linie juristisch zu lösen. Sie berühren gesellschaftliche Grundfragen wie Toleranz, Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat bzw. Schule und Religion. Die Politik ist gefordert, sich diesen Fragen zu stellen und schnell Lösungen zu entwickeln. Der Konflikt darf nicht in die Schulen verlagert werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass der Staat muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht grundsätzlich verbieten darf. Für Verbote müsse es konkrete Gründe geben, etwa Gefahren für das friedliche Miteinander an bestimmten Schulen.(dpa/iQ)

Leserkommentare

Michael sagt:
Ich kann nicht erkennen, dass die Schulleitungen durch das Urteil mehr Belastungen haben. Man könnte doch erst einmal grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Kopftuch nicht die Grenzen der Neutralität überschreitet. Erst wenn es Hinweise für das Gegenteil gibt müßte dann untersucht werden, ob dem so ist. Auch wenn muslimische Schülerinnen sich durch das Beispiel der Lehrerin bestärkt sehen, selbst ebenfalls ein Kopftuch zu tragen, sollte das kein Weltuntergang sein. Ein Problem sehe ich erst, wenn die Lehrerin Schülerinnen unter Druck setzt, im Unterricht mit Kopftuch zu erscheinen, sehe ich eine Gefährdung.
17.03.15
16:38