Islamische Bestattung

Sargzwang nur noch in vier Bundesländern

In den meisten Bundesländern wurde die Sargpflicht für Muslime aufgehoben. Damit ist eine der Grundbedingungen für eine islamische Bestattung in Deutschland erfüllt.

25
03
2015

Nur noch vier Bundesländern praktizieren einen strikten Sargzwang. Die von Muslimen gewünschte Bestattung im Leichentuch ließen inzwischen 9 der 16 Länder als Ausnahme von der Sargpflicht zu, teilte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“ am Mittwoch mit. In Nordrhein-Westfalen sei 2003 die Sargpflicht komplett gestrichen worden. Einen Sargzwang gebe es derzeit nur noch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

„Aeternitas“ wies darauf hin, dass auch in Sachsen-Anhalt mit einer Reform des Bestattungsgesetzes bald der Sargzwang wohl fallen werde. Eine Bestattung im Tuch sollte nicht nur aus religiösen Gründen erfolgen können, so die Verbraucherinitiative. Denn Traditionen und Wertvorstellungen wandelten sich. Fragen der Menschenwürde würden nicht berührt, sofern der Wunsch des Verstorbenen beachtet werde. Hygieneprobleme beim Transport vor der Beisetzung ließen sich durch wiederverwendbare Särge lösen.

Viele Muslime verfügen immer noch, dass sie nach ihrem Tod in ihr Herkunftsland überführt werden, damit eine Beisetzung gemäß ihrer eigenen Religion möglich ist. inzwischen leben etwa 4 Millionen Muslime in Deutschland Immer mehr vor allem in Deutschland sozialisierte Muslime würden eine Beisetzung in Deutschland vorziehen, sofern sie nach islamischen Richtlinien erfolgt. Die Aufhebung des Sargzwangs ist eine Grundbedingung für ein islamisches Begräbnis.(KNA/iQ)

Leserkommentare

Ladylou sagt:
Es kann keine Ausnahmen geben. Entweder es besteht Sargzwang für alle oder für keinen. Man kann nicht einerseits den Sargzwang mit dem Grundwasser begründen und es andererseits für andersgläubige aus religösen Gründen aufheben. Das Hauptproblem besteht letztendlich darin, daß dann zur Senkung der Bestattungskosten wohl viele auf einen Sarg verzichten würden... Es kann daher keine Ausnahmen von der Regel geben.
05.02.17
9:43
W. Masur sagt:
Es kann nicht in der Verantwortung der "Bestattungsindustrie" liegen, wie jemand bestattet werden möchte.
09.02.18
19:55
totengräber sagt:
wieso muss ich mir vorschreiben lassen wie ich beerdigt werden will und wenn es um`s grundwasser geht dann dürfte es überhaupt keine erdbestattungen geben alle verbrennen
12.02.18
18:00
SAM L. sagt:
Genauso sehe ich das auch! Ich selbst möchte sogar ohne Sarg verbrennt werden und schon gar nicht als verwesende Leiche unter die Erde ausharren (mit oder ohne Zarg). Wenn meine Asche in die Urne dann später an meine Erbe (Sohn oder ggf. Partner) ausgehändigt wird (dieser Friedhofszwang in D finde ich einfach nur schlimm und als Holländische Staatsbürger habe ich zum Glück andere Möglichkeiten) dann möchte ich ausgestreut - also zurück in die Natur - werden. Keine Grabstelle soll es geben, wo Kinder oder generell Hinterbliebenen hin "müssen" um es zu pflegen, und wo es doch ohnehin nach XY Jahr ausgegraben wird. Ich bin (gesunde 54 Jahre) gerade dabei genau diese Vorsorge zum Papier zu bringen und entsprechend ein Testament aufzustellen sodass wenn es soweit ist diese Dingen bereits im Voraus meine Hinterbliebenen davon zu "erlösen". Denkbar für mich wäre es bestenfalls und sofern gewünscht dass ein klein wenig Asche im Anhänger zur persönlichen Erinnerung kommt. So macht es meine Mutter mit mir zum Beispiel und stehe da voll dahinter. VG S.L.
14.06.18
18:12