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Karfreitag

Kritik am stillen Feiertag

Der Karfreitag gilt als „Stiller Freitag“ und dient den Christen als Gedenktag an die Kreuzigung Jesus Christi. Es gilt in großen Teilen Deutschlands ein striktes Feierverbot. Kritiker möchten eine Lockerung des Gebots durchsetzen.

02
04
2015
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Gerd Landsberg vom Deutschen Städte Und Gemeindebund kritisiert das strikte Tanzverbot am Karfreitag. Eine Lockerung und eine „größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität“ seien von Nöten, so der Hauptgeschäfstführer gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zwar wäre Deutschland nach wie vor ein christlich-geprägtes Land, dennoch sollte Menschen nicht vorgeschrieben werden, wie und ob sie zu feiern haben. Die bestehende Freitagsruhe der Christen dürfe zwar nicht gestört werden, eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen stellt nach Ansicht Landbergs jedoch keinen Störfaktor dar.

Aktuell gab es einen Fall bei dem das Oberverwaltungsgericht Münster (Nordrhein-Westfalen) einer Gaststätte verbot, am Karfreitag eine muslimische Beschneidungsfeier zu veranstalten. Die Feier, die sich aus Koranlesungen, Festessen, Musik und Tanz zusammensetzt, hätte laut Gericht einen „unterhaltenden Charakter und sei deshalb nach den Bestimmungen des Feiertaggesetzes am Karfreitag grundsätzlich nicht zulässig“. Der Karfreitag gehört zu der Riege der „Stillen Feiertage“, wie ruhig es jedoch an dem Tag bleiben muss, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab. In Berlin und Bremen beispielsweise ist das Feiern bis 21 Uhr gestattet. Die stärksten Einschränkungen gelten in Hessen und Baden-Württemberg.

Auch von Seiten der Politik ist Kritik zu vernehmen. Mitglieder der Piratenpartei kündigten an, dem Tanzverbot mit einem stillen Protest entgegenzutreten. Dabei möchten die Piraten sich unter anderem auf dem Stuttgarter Schlossplatz versammeln und zu der Musik aus ihren Kopfhörern tanzen. Auch die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg möchte eine Lockerung des Verbots durchsetzen, wohingegen die schwarz-grüne Regierung in Hessen auf die aktuellen Regelungen beharrt.

Landsberg betont, dass regionale Besonderheiten einen erheblichen Einfluss auf das Feierverbot haben müssen. Eine strikte Regelung wäre demnach in einem katholischen Dorf in Bayern angebracht, hinblicklich der multikulturellen Stadtteile in Großstädten, sei das Verbot jedoch realitätsfern. (iQ)